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Rund ums Kindergeld

Kindergeldantrag, Anspruch, Auszahlung und aktuelle Informationen

Das Kindergeldes, das an die Erziehungsberichtigten ausgezahlt wird, ist die Grundversorgung jedes Kindes in Deutschland und zwar von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Erwerbslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr und Kinder in einer Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr haben ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Es handelt sich jedoch nicht um eine Sozialleistung, sondern stellt die Freistellung des Existenzminimums eines Kindes von der Einkommenssteuer dar.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Buch - Mehr Geld für Mütter und Väter - kaufenDie Höhe des Kindergeldes ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Ab August 2019 haben Eltern für ihr erstes und zweites Kind einen Anspruch auf 204 Euro, für das dritte Kind auf 210 Euro und ab dem vierten Kind auf 235 Euro pro Monat. Zur letzten Erhöhung wurde das Kindergeld leider nur um wenige Euro angehoben.

Familien mit geringem Einkommen haben zudem die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu bekommen. Dieser stellt eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld dar und soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den Hartz-IV-Bezug abzugleiten. Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken können, sollten diesen Zuschlag beantragen. Der maximale Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 185 Euro. Laut Medienberichten wird es in den Folgejahren zu einer weiteren Erhöhung des Kindergeldes kommen.

Unser Buchtipp: Mehr Geld für Mütter und Väter: Elternzeit - Elterngeld - Betreuungsgeld... - Mütter und Väter wissen häufig nicht, was ihnen zusteht und welche Anträge sie stellen müssen beim Staat, bei der Krankenkasse, beim Arbeitgeber. Der Ratgeber Mehr Geld für Mütter und Väter informiert Elternpaare und Alleinerziehende. Preis: 9,95 Euro (D).

Antrag und Auszahlung

Unter Vorlage der Geburtsurkunde muss von einer anspruchsberechtigten Personen in einem Kindergeldantrag schriftlich beantragt werden. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr überschritten haben, sind zudem weitere Nachweise vorzulegen.

Das Kindergeld wird immer im Laufe des jeweiligen Monats ausgezahlt, für den der Anspruch besteht. Der Zeitpunkt für diese monatliche Überweisung hängt von der Kindergeldnummer ab. Normalerweise wird das Kindergeld an die Eltern überwiesen. Bei Kindern, die selbst auf das Geld angewiesen sind - das sind besonders Studenten und Auszubildende -, kann es sinnvoll sein, wenn ein sogenannter Antrag auf Abzweigung gestellt wird. Dann wird dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern direkt an das Kind ausgezahlt.

Das Buch BABYPEDIA - Optimal optimieren und Geld sparen bestellenACHTUNG: Ganz nebenbei wurde ab 2018 die Antragsfrist für vergangene Zeiträume von vier Jahren auf sechs Monate reduziert.

Einkommensgrenzen beim Kindergeld

Als Alternative zum Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Wer den Kinderfreibetrag beansprucht, verzichtet auf das monatlichen Kindergeld. Das kann dann sinnvoll sein, wenn die Eltern über ein hohes Einkommen verfügen, denn dann ist die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag häufig höher als die Zahlungen des Kindergeldes.

Seit dem 01.01.2012 werden bei volljährige Kinder für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr verlangt, um nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von 8.004 Euro pro Jahr, eingehalten wird. Jetzt gilt, erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung ist nachzuweisen, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.

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  • Autoren: Anne Nina Simoens und Anja Pallasch
  • Taschenbuch: 352 Seiten
  • Verlag: Goldmann Verlag (17. Juni 2013)
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-13: 978-3442173884

Lesen Sie weiter:

Wer hat Anspruch auf das Kindergeld? >>>

Weiterführende Links zum Thema "Geld vom Staat" >>>

(Quelle Bild: istockphoto / Verlag Goldmann)

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