Klicke hier, um diese Seite auf Facebook zu sharen Klicke hier, um diese Seite auf Twitter zu sharen

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

In puncto Kindergeldanspruch treten bei werdenden Eltern oder Eltern, die bereits Kinder haben und weiteren Nachwuchs erwarten, viele Fragen auf. Nachstehend haben wir die wichtigsten Fakten zum Thema Kindergeld und Anspruch zusammengefasst:

Das Einkommenssteuergesetz und der Kindergeldanspruch

Gemäß dem Einkommenssteuergesetz erhalten deutsche Staatsbürger Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz beziehungsweise Aufenthalt in Deutschland haben.

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn

  • Ihr Kind unter 18 Jahren ist,
  • Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
  • Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.

Auch für volljährige Kinder im Alter von 18 bis 25 Jahren können Sie unter bestimmten Umständen Kindergeld erhalten: Das betrifft unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten für Ausbildung oder Studium, Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung, Praktikumszeiten, der Freiwilligendienst oder wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz hat bzw. arbeitslos ist.

Wer im Ausland wohnt und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, beziehungsweise entsprechend behandelt wird, hat ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Auch in Deutschland ansässige Ausländer erhalten Kindergeld, sofern sie eine gültige Niederlassungsgenehmigung haben.Das Buch - Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, etc. - bestellen

Zudem können Aufenthaltstitel einen Anspruch auf Kindergeld begünstigen. Die zuständige Familienkasse kann darüber nähere Auskunft geben, gleichzeitig können Interessierte aber auch Informationen im Internet einholen. Wird Rat gesucht, helfen entsprechende Expertenportale zu diversen spezifischen Themen ebenso gut weiter, denn Betroffene und Informationssuchende können hier nachfragen und direkt Antworten erhalten.

Unser Buchtipp: Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Aktualisierte und überarbeitete Neuauflage März 2018 - Das erste Service-Buch mit den wichtigsten Informationen rund um Schwangerschaft und das erste Jahr mit dem Baby. Hier finden werdende und frischgebackene Eltern alles, was sie wissen müssen. Preis: 9,99 Euro (D).

Kindergeld bei Wohnsitz im Ausland

Wer nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz im Ausland hat, kann Kindergeld als Sozialleistung erhalten, wenn bestimmte Vorrausetzungen erfüllt sind:

  • ein bestehendes Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit
  • eine Tätigkeit als Missionar oder Entwicklungshelfer
  • Rentenbezug nach deutschen Rechtsvorschriften, Staatsangehörigkeit der EU und Aufenthalt in einem der europäischen Mitgliedsstaaten
    .

Mehrere Personen sind anspruchsberechtig

Da heute viele verschiedene Lebens- und Familienmodelle existieren, ist es wichtig zu wissen, wer das Kindergeld erhält, wenn mehrere Personen darauf Anspruch haben. So kann für ein Kind immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Diese Person ist grundsätzlich jene, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat.

Wenn das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils wohnt, bekommt das Kindergeld grundsätzlich jener Erziehungsberechtigte, der dem Kind dauerhaft den höheren Unterhalt zahlt. Hierbei gilt der Barunterhalt als Maßstab, andere Unterhaltsleistungen sind davon ausgenommen. Zahlen beide Elternteile den gleichen Unterhalt, sind die Eltern dazu berechtigt, untereinander abzustimmen, wer das Kindergeld erhält.

Kommt es zwischen den Erziehungsberechtigten zu keiner Übereinstimmung, wer das Anrecht auf das Kindergeld haben soll, muss das jeweilige Amtsgericht entscheiden. Wenn ein Kind in einem Mehrgenerationenhaushalt mit Großeltern lebt, wird das Kindergeld vorrangig dem Elternteil zugesprochen. Zugunsten der Großeltern kann der Elternteil allerdings auf diesen Vorrang verzichten. Der Verzicht kann mitunter zu einem höheren Kindergeldbetrag bei dem Großelternteil führen, etwa wenn dieser selbst noch für den Elternteil oder weitere Kinder Kindergeld bezieht.

Lesen Sie weiter:

Kindergeldantrag, Anspruch und Auszahlung >>>

Geld vom Staat - was gibt's für Eltern? >>>

(Quelle Bild: trade-PR OHG)

Die Wunschfee empfiehlt weiter

Kommentare

Kommentieren

Experten

Fachleute, die Fragen beantworten und Informationen geben ... weiter

Leute finden

Finde Mamis, Papis & Familien in Deiner Umgebung ... weiter

Wunsch nicht dabei?

Alles, was Du Dir wünschst, ist möglich, lies nach ... weiter