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Geld vom Staat - was gibt's für Eltern?

Kinder kosten richtig Geld

Kinder sind Zukunft! Sie sollen, wenn sie erst einmal groß sind, für die Rente der älteren Generation sorgen.

Kinder sind aber auch teuer! Sprichwörtlich ist oft die Rede davon, dass Kinder ihren Eltern die Haare vom Kopf fressen: ungefähr 600 Euro müssen junge Eltern monatlich für den Nachwuchs berappen.

Viele Paare haben heutzutage Angst, sich ein Kind vielleicht nicht leisten zu können und möchten sich dieser Belastung erst gar nicht mehr stellen. Bereits die erste Babyausstattung kann durchaus 1.500 Euro verschlingen.

Das selbstlose Engagement unermüdlicher Eltern verdient jedoch die Unterstützung des Staates, die Zukunftsfördernde Lebensleistung ist staatlich anerkannt und wird mehrfach honoriert:

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Mit dem staatlichen Kindergeld sollen Familien finanziell entlastet werden. Es steht jedem Kind in Deutschland zu, abgesehen von einigen  Ausnahmen und Sonderregelungen. Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Existenzminimum von Kindern soll damit steuerlich freigestellt werden. Je nach Einkommen erhalten die Eltern entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für Eltern günstiger ist. So viel Kindergeld wird ab August 2019 gezahlt:

  • erstes und zweites Kind: 204 Euro pro Monat
  • drittes Kind: 210 Euro pro Monat
  • ab dem vierten Kind: 235 Euro pro Monat
    .

Vater Staat fördert Kinder - doch wie kommen Sie an die Förderung?

So wird das Kinderkriegen und Elternsein mit Mutterschafts- und Elterngeld, Kindergeld sowie Kinderzuschlag bezuschusst, außerdem gibt es steuerliche Vergünstigungen, wie Kinder- und Ausbildungsfreibeträge. Die beitragsfreie Familienversicherung, die Kinderzulage zur Riester-Rente oder das Angebot von Familienferienstätten sind weitere Leistungen, um das Familien(über)leben finanziell zu unterstützen.

Vieles wird über Steuervergünstigungen abgehandelt, doch ist es schwer sich im Jungle der Steuergesetzte zurechtzufinden. So ist der Kinderfreibetrag vereinfacht gesagt ein Freibetrag für die Einkommensteuer bei Eltern. Mit dessen Hilfe lässt sich also die Steuerbemessungsgrundlage eines oder zweier Elternteile mindern. Wenn Sie Unterstützung brauchen kann Ihnen auch das Jugenamt weiterhelfen.

Der Kinderzuschlag wird 2019 erhöht

Doch es gibt auch sogenannte Zuschläge: Eltern, die zwar sich selbst, nicht aber ihre Kinder finanzieren können, bekommen für jedes Kind, das in ihrem Haushalt lebt, einen monatlichen Kinderzuschlag von maximal 185 Euro.

Ab dem Januar 2019 wird dieser KInderzuschlag um 15 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll gemeinsam mit dem Wohngeld verhindern, dass Familien mit geringem Einkommen auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

Verschiedene staatliche Bildungs- und Beratungseinrichtungen bieten Familien Kurse, Beratungen und Treffs vor Ort an, bei denen sich Mütter und Väter zu diversen Themen informieren oder Hilfe holen können.

Unser Buchtipp: Mehr Geld für Mütter und Väter: Elternzeit - Elterngeld - Betreuungsgeld... - Mütter und Väter wissen häufig nicht, was ihnen zusteht und welche Anträge sie stellen müssen beim Staat, bei der Krankenkasse, beim Arbeitgeber. Der Ratgeber Mehr Geld für Mütter und Väter informiert Elternpaare und Alleinerziehende. Preis: 9,95 Euro (D).

Lesen Sie weiter:

Wer hat Anspruch auf Kindergeld? >>>

Kindergeldantrag, Anspruch, Auszahlung >>>

(Quelle Bild: Istockphoto)

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