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Neue Elterngeldregelung – was hat sich geändert?

Kürzung des Elterngeldes zu erwarten

Am 1. Januar des Jahres 2011 hat sich Elterngeldregelung geändert.

Obwohl sich der Mindestbetrag von 300 Euro genauso wenig verändert hat wie der Höchstbetrag von 1.800 Euro, sehen sich viele Familien mit Kürzungen oder sogar mit Streichungen konfrontiert. Selbst wer noch im letzten Jahr das Elterngeld beantragte, hatte im vergangenen Monat eine Benachrichtigung in der Post:

Doch was steht Ihnen zukünftig an Elterngeld zu? Die Beiträge wurden angepasst, das heißt, dass sich der Betrag des Elterngeldes ab einem Nettogehalt von 1.200 Euro  künftig aus 65 – statt wie zuvor aus 67 – Prozent des zuletzt gezahlten bezogenen Lohnes zusammensetzt. Wer weniger verdiente hat Glück, denn wer unter dieser magischen Grenze liegt, bekommt auch weiterhin die 67 Prozent.

Besserverdiener schauen dafür in Zukunft in die Röhre: Ab einem Nettojahreseinkommen von 250.000 Euro für Alleinstehende – beziehungsweise 500.000 für Verheiratete – fällt das Elterngeld komplett weg.

Auch Hartz IV Empfänger kommen bei der Neuregelung schlecht weg. Da das Elterngeld künftig bei den Bezügen von Arbeitslosengeld II angerechnet wird, kommt dies einer kompletten Streichung gleich. Erste Plattformen rufen zu einem Widerspruch auf – allerdings mit wenig Hoffnung auf Erfolg.

(Quelle Bild: istockphoto)

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