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Ratgeber: Vater sein dagegen sehr - Vaterschaftsanerkennung

Warum die Vaterschaft anerkennen?

Kinder nicht verheirateter Paare haben rechtlich gesehen keinen Vater, es sei denn man lässt es sich über den offiziellen Weg bescheinigen. In der heutigen Zeit sind nicht mehr alle Eltern automatisch miteinander verheiratet, bevor sie Kinder zusammen bekommen. Die Vaterschaftsanerkennung ist nötig - ob bei zusammenlebenden oder getrennten Paaren - um ein rechtliches Familienverhältnis zwischen Kind und Vater herzustellen

Die Anerkennung einer Vaterschaft ist freiwillig. Sie ist nur dann rechtskräftig, wenn sie persönlich beantragt und urkundlich beglaubigt wird. Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung der Vaterschaft zustimmen, indem sie sie persönlich beantragt und urkundlich beglaubigen lässt.

Durch die Anerkennung der Vaterschaft entsteht ein Familienverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Das Kind ist erbberechtigt, es hat ein Anspruch auf Unterhalt, es bekommt die deutsche Staatsangehörikeit in dem Fall, dass der Vater Deutscher und die Mutter Ausländerin ist. Nachdem die Vaterschaftsanerkennung wirksam geworden ist, können die Eltern beim Jugendamt erklären, dass sie die elterliche Sorge teilen wollen. Ohne diese zusätzliche Erklärung bleibt die gesetzliche Vertretung des Kindes unberührt.

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Das Kind hat rechtlich gesehen noch keinen Vater. Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, ist die Anerkennung der Vaterschaft nicht wirksam.

Die Anerkennung der Vaterschaft müssen Sie persönlich in Anwesenheit einer Urkundsperson erklären. Sie können sich nicht durch Dritte vertreten lassen. Sind Sie minderjährig, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter der Anerkennung zustimmen.

Für die Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Ist die Mutter minderjährig, ist neben ihrer Zustimmung auch die ihres gesetzlichen Vertreters notwendig. Auch die Zustimmung der Mutter – sowie bei Minderjährigkeit die Zustimmung ihrer Eltern – muss persönlich erfolgen und öffentlich beurkundet werden.

Die Vaterschaft kann bereits vor der Geburt kostenlos beim Jugendamt oder beim Standesamt anerkannt werden. Beim Jugendamt oder Standesamt erfolgt die Beurkundung der Vaterschaft gebührenfrei.

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Welche Unterlagen brauchen Sie?

für die Anerkennungserklärung des Vaters:

  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

 
für die Zustimmungserklärung der Mutter:

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
  • wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

 
für weitere Zustimmungserklärungen (z.B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):

  • Personalausweis oder Reisepass des Zustimmenden
  • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter

 
Eine Anerkennung der Vaterschaft können Sie widerrufen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.

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(Quelle Bild: Istockphoto)

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