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Gemeinsames Konto oder getrennte Kassen?

Wie regelt eine Familie am besten ihre Finanzen?

In vielen Familien führen die Finanzen regelmäßig zu Streitereien. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die Ausgaben bei einem gemeinsamen Konto richtig aufgeteilt werden. Doch welche Vorteile hat ein Gemeinschaftskonto eigentlich und welche Rolle spielt finanzielle Unabhängigkeit auch in der Familie? Wir geben Ihnen die Antworten.

Streitigkeiten, die jeder kennt

Es gibt viele Studien, die den Stellenwert von Finanzfragen in Familienstreitigkeiten belegen. Da will der eine ein paar neue Schuhe und der andere ein neues Handy und schon streitet man sich, wem das verfügbare Geld mehr zusteht. Vor allem, wenn Frauen wegen der Kindererziehung zuhause bleiben müssen und eine Zeit lang kein Einkommen haben, gibt es oft Streitereien. Die vormals unabhängige Frau muss bei Ausgaben Ihren Mann um Geld bitten und fühlt sich deklassiert. Doch wie geht man solchen Problemen am besten aus dem Weg, mit getrennten Konten oder einem Gemeinschaftskonto?Das Buch - Finanzplaner junge Familien von Finanztest - bestellen

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Ein paar Statistiken

Wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband in einer aktuellen Umfrage feststellte, führen die meisten Paare in Deutschland eine gemeinsame Haushaltskasse. Eine große Rolle spielt hier die Frage, ob man verheiratet ist oder nicht. Demnach haben 80 Prozent alle verheirateten Paare eine gemeinsame Kasse. Bei ungetrauten Paaren sind es nur 44 Prozent.

Beim Zusammenlegen der Konten spielt auch das Alter eine Rolle. Bei den Paaren zwischen 25 und 34 Jahren haben 64 Prozent ein gemeinsames Konto. Mit dem Alter steigt dieser Prozentsatz deutlich an. So geben 73 Prozent der 35- bis 44-Jährigen an, ein gemeinsames Konto zu haben. Bei den Senioren sind es sogar deutlich über 80 Prozent.

Hinweis: Vor allem, wenn das erste Baby unterwegs ist, sollte man sich über eine solide Finanzplanung Gedanken machen. In unseren Ratgebern finden Sie viele Tipps zu Themen wie Erziehungsgeld, Baby-Budget und Elterngeld.

Was für Arten von Gemeinschaftskonten gibt es?

Grundlegend gibt es zwei Möglichkeiten, ein gemeinsames Konto für die Familie einzurichten. Das Und-Konto und das Oder-Konto. Hier können sich Paare ganz individuell entscheiden, wie viel Flexibilität sie in ihren Finanzen haben wollen. Werfen wir einmal einen Blick auf die wichtigsten Unterschiede.

Und-Konto

Oder-Konto

  • Transaktionen sind nur möglich, wenn beide Ehegatten ihr Einverständnis geben
  • beide Partner haben jederzeit die volle Kontrolle über alle Buchungen
  • kann nicht ohne Weiteres gepfändet werden
  • nicht so flexibel wie das Oder-Konto
  • beide Partner können unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen
  • keine Rücksprache notwendig, wenn man Geld abheben oder Überweisungen tätigen will
  • Einverständnis nur bei Kreditaufnahmen oder Kontokündigung nötig
  • flexibler als Und-Konto
  • weniger Kontrollmöglichkeiten

.
An dieser kurzen Auflistung erkennt man deutlich, dass ein Gemeinschaftskonto eine gute Alternative zu zwei getrennten Konten sein kann. Entscheidet man sich beispielsweise für ein Oder-Konto behält man seine volle Flexibilität. Kein Partner muss den anderen um Geld fragen. Beide behalten sich ihre Unabhängigkeit. Wegen der größeren Flexibilität ist diese Kontenform auch die beliebtere (vgl. hierzu diesen Artikel von n-tv).

Weniger Streit dank eines Familienkonto

Es ist nicht zwingend notwendig, seine eigenen Konten aufzulösen. Alternativ kann man sich auch dafür entscheiden, ein Drittkonto zu eröffnen. So behalten beide Partner ihr eigenes Konto und ihre Unabhängigkeit. Gleichzeitig haben sie ihr gemeinsames Konto, über das alle regelmäßigen Zahlungseingänge abgedeckt werden, die beide Partner betreffen. Man legt hierzu einfach einen Dauerauftrag an und lässt einen vorher abgesprochenen Betrag auf das Gemeinschaftskonto überweisen. So hat man ein gemeinsames Konto, bewahrt sich aber dennoch seine Unabhängigkeit.

Ein letzter Hinweis: Beim Und-Gemeinschaftskonto sollte man allerdings auch immer vorsichtig sein. Ist z. B. ein Partner nicht verfügbar, weil er z. B. im Krankenhaus liegt, kann der andere keine Transaktionen auslösen (vgl. hierzu diesen Artikel der Mitteldeutschen Zeitung). Über bestimmte Sonderregelungen sollte man deshalb auf jeden Fall mit seiner Bank reden.

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(Quelle Bild: Dr. Stephan Barth / pixelio.de)

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