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Omas Kinderbetreuung von der Steuer absetzen

Sind beide Eltern berufstätig, ist es oft nicht leicht, eine lückenlose Kinderbetreuung zu organisieren. Gerade wenn sich die Suche nach einem passenden Babysitter als schwierig erweist, nimmt man das Angebot von Oma und Opa, hin und wieder für ein paar Stunden aufzupassen, gerne an. Was viele nicht wissen: Wenn Verwandte, enge Freunde oder Nachbarn entgeltlich aufs Kind aufpassen, kann man die Kosten von der Steuer absetzen.

Fahrtkosten absetzen

Natürlich verzichten die meisten Omas freiwillig auf eine Bezahlung und sind mit einer netten Aufmerksamkeit mehr als zufrieden. Doch selbst wenn die Kinderbetreuung ohne finanzielle Gegenleistung erfolgt, kann man zum Beispiel die Kosten für die Anfahrt absetzen. Gemäß des Einkommensteuergesetzes § 4f sind Betreuungsleistungen von Omas und Opas, auch wenn sie ohne Bezahlung erbracht wurden, Dienstleistungen: Und somit dürfen die damit verbundenen Fahrtkosten zu zwei Dritteln abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass schriftliche Verträge zugrunde liegen, die die Erstattung der Fahrtkosten regeln.WISO Steuer-Sparbuch 2018 (für Steuerjahr 2017)

Betreuungskosten absetzen

Seit 2012 können Eltern zwei Drittel der Kosten für Kinderbetreuung – maximal aber 4.000 Euro im Jahr – als Sonderausgaben absetzen. Diese Regelung gilt für Kinder bis 14 Jahren. Wenn also mit den Großeltern eine Bezahlung für ihre Dienste vereinbart wurde, kann man diese vor dem Finanzamt geltend machen. Dafür bedarf es keiner fremden oder anerkannten Tagesmutter, wichtig ist nur, dass die betreuende Person nicht mit ihnen gemeinsam in einem Haushalt lebt.

Wenn Sie die Kosten von der Steuer absetzen möchten, sollten Sie auf jeden Fall eine schriftliche Arbeitsvereinbarung verfassen. Darin werden Zeiten aufgeschrieben und ein fester Stundenlohn festgesetzt. Oma oder Opa müssen dann jeden Monat eine Rechnung stellen, die Sie per Überweisung begleichen und als Nachweis sammeln. Bei dieser Steuerregelung gibt es keine Pauschalbeträge, sämtliche Ausgaben müssen nachgewiesen werden.

Die Betreuung durch andere nahe Verwandte, Nachbarn oder Freunde wird ebenfalls unterstützt. Die Seite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe bietet Ihnen weitere Informationen, wie sie auch Kosten für Kindergarten, Krippe, Babysitter oder Au-Pair absetzen können.

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(Quelle Bild: Flickr hugs for grandma Tika Gregory CC BY-ND 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten)

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