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Extra: Mit Kindern Steuern sparen

Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Wegen der Kosten für den Nachwuchs werden Eltern steuerlich begünstigt, denn von der Erstausstattung für das Baby bis hin zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss kommt schon ein beträchtliches Sümmchen zusammen.

Steuerliche Freibeträge für Kinder werden nach Eingang der Steuererklärung durch das Finanzamt automatisch ausgeglichen. Danach heißt es: Entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Eltern dürfen nur eine Form der Steuererleichterung bekommen. Aber keine Angst: Wenn Sie Ihre Steuererklärung ans Finanzamt abgegeben haben, prüfen deshalb die Finanzbeamten, was für Sie günstiger ist und womit Sie der Staat finanziell mehr unterstützt und ob sich für eine Familie eher das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag rentiert.

Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr, für Eheleute ab 60.000 Euro. Und zwar, nachdem Sie alle Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können, abgezogen haben. Die Regelung wird dann automatisch vom Finanzamt angepasst, im Interesse der Eltern.Das Buch - Steuern sparen für Paare und Familien - bestellen

Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu, nämlich bis das Kind 18 ist, oder aber bis es 25 Jahre alt ist, wenn es so lange noch eine Ausbildung macht oder studiert. Auf Antrag kann der Kinderfreibetrag auch auf einen Stiefeltern- oder Großelternteil übertragen werden, wenn das Kind bei einem von ihnen lebt.

Kinderbetreuungskosten absetzen

Anders verhält es sich mit der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, können Betreuungskosten zu zwei Dritteln – zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro – jährlich als Werbungskosten abgesetzt werden.

Bei Alleinverdiener-Paaren oder erwerbslosen Alleinerziehenden dürfen nur die Betreuungskosten für drei- bis sechsjährige Kinder zu zwei Dritteln als Sonderausgaben abgesetzt werden. In dem Fall kann die Betreuung jüngerer, beziehungsweise älterer Kinder höchstens als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 Prozent geltend gemacht werden, aber auch nur, wenn das Kind zuhause betreut wird.

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(Quelle Bild: Istockphoto)

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