Kindergeld, Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag
Wie jedes Jahr, werden auch 2012 Steueränderungen erwartet. Werktätige Eltern mit Kindern können sich freuen, denn sie werden am meisten von den Steueränderungen 2012 profitieren.
Hier ergeben sich Änderungen beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag. Eltern von Kindern in Ausbildung werden Steuern sparen können, wenn sie einer gutbezahlten Tätigkeit nachgehen.
Die wichtigsten Steueränderungen ab 2012 in Bezug auf Kindergeld und Kinderbetreuungskosten haben wir für Euch hier zusammengestellt:
Kindergeldanspruch ohne Einkommensprüfung für Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
Bisher wurde es für Eltern, deren Kinder mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, im Umkehrschluss teuer. Das bereits erhaltene Kindergeld muss, unabhängig vom Alter oder der Art der Ausbildung, zurück gezahlt werden. Die Gesetztesneuerung sieht vor, das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres während der Erstausbildung, unabhängig von den Einkünften des Kindes gezahlt wird.
Kinderbetreuungskosten nun verdienstunabhängig steuerlich absetzbar
Zudem wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten novelliert. So können Sie jetzt diese Kosten einheitlich als Sonderausgaben bis zum 14. Lebensjahr des Kindes angeben, unabhängig davon ob die Eltern arbeiten, behindert oder krank sind. Besonders für Alleinerziehende ist diese Änderung ein Sparfaktor, da jetzt auch über das Kindergartenalter hinaus eine Betreuung seitens des Staates unterstützt wird.
Kinderfreibetrag nun einfach und komplett auf einen Elternteil übertragbar
Den Kinderfreibetrag bei Kindern betrifft die dritte Steueränderung 2012. Der kann nun noch flexibler gestaltet werden. Den Eltern, die nicht verheiratet sind, getrennt lebend oder geschieden sind, wurde bisher der Kinderfreibetrag hälftig angerechnet. Ab 2012 kann der Kinderfreibetrag problemlos in Gänze auf das Elternteil übertragen werden, welches für den Unterhalt vollständig aufkommt.
(Quelle Bild: Istockphoto)
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