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Amt für Jugend und Soziales: Beratung in Anspruch nehmen

Jugendamt – alleine das Wort schreckt viele Eltern ab. Dabei lohnt sich gerade für werdende oder frisch gebackene Eltern der Gang zum Jugendamt, um sich eine Beratung hinsichtlich finanzieller Unterstützung vom Staat einzuholen. Denn von alleine kommt der Geldsegen nicht.

Aufgaben des Jugendamtes

Die Hauptaufgabe des Jugendamts ist es, alle beteiligten Personen in einem Pflegeverhältnis zu beraten und zu unterstützen. Das Jugendamt ist Ansprechpartner für die Eltern, die Pflegeeltern, die Kinder und weitere Bezugspersonen. Regelmäßig wird gemeinsam ein Hilfeplan gemäß §36 SGB VIII erstellt, in dem alle relevanten Absprachen getroffen und festgehalten werden. Z.B. werden die Besuchskontakte vereinbart und die zeitliche Perspektive des Pflegeverhältnisses festgelegt.Wie anstrengende Kinder zu großartigen Erwachsenen werden: Der Erziehungsratgeber für besonders geforderte Eltern

Neben diesen Aufgaben ist das Jugendamt auch dafür zuständig, neue Pflegefamilien zu finden, auszubilden und zu überprüfen. Für die Pflegefamilien werden vom Jugendamt regelmäßig Fortbildungen angeboten und die Teilnahme an einer Supervisionsgruppe organisiert. Zudem finden weitere Veranstaltungen wie Feste, Ausflüge und Pflegeelterntreffs statt.

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Wenn es ums Geld geht

Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern Pflegegeld, das sich zusammensetzt aus den Kosten für den Sachaufwand und den Kosten für die Pflege und Erziehung. Die Höhe ist abhängig vom Alter des Pflegekindes.

Jede Art von Finanzspritze muss durch Anträge angefragt werden. Umso erfreulicher, dass einige deutsche Städte sogenannte Familienbesuche anbieten. Geschulte Mitarbeiter der Jugendämter besuchen nach der Anmeldung eines Neugeborenen – auf ausdrücklichen Wunsch – die junge Familie, erleichtern den Weg durch die Bürokratie durch Broschüren und Vermittlung wichtiger Ansprechpartner.

Besonders in besonderen Lebenslagen – wenn zum Beispiel ein Elternteil alleinerziehend ist – ist eine ausführliche Beratung Gold wert. Das Jugendamt berät über Unterhaltsvorschuss, Eltern- und Erziehungsgeld, Wohngeld und über sonstige materielle Hilfe.

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(Quelle Bild: Jugendamt Fulda)

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