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Blutzucker-Belastungstest für Schwangere

Jede 50. Schwangere hat Schwangerschaftsdiabetes

Ungefähr 2% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), das bedeutet sie müssen sich entsprechend behandeln lassen. Oft wissen sie überhaupt nicht von diesem Problem.

Die Schwanger hat dabei einen ungewöhnlich hohen Blutzuckerspiegel wegen unzureichender Produktion des Hormons Insulin. Grund dafür sind Veränderungen im Hormonhaushalt wären einer Schwangerschaft. Meist verschwindet dieser Diabetestyp unmittelbar nach der Geburt.

In einem Wohlstandsland wie Deutschland, entwickeln sogar vier bis fünf Prozent aller werdenden Mütter einen Schwangerschaftsdiabetes. Doch bei 80 Prozent der Betroffenen führt eine Ernährungsumstellung in Verbindung mit regelmäßiger Bewegung zu normalen Blutzuckerwerten, nur eine von fünf Frauen benötigt Insulin.

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Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht sowie nach der Geburt das Risiko von Atemsyndrom und Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch eine Plazentainsuffizienz kann es zu einer 3-fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der Gestationsdiabetes ist die dritthäufigste Ursache für den vorgeburtlichen Fruchttod.

Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs- und Pilzinfektionen sowie EPH-Gestose (Schwangerschaftsvergiftung). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer 8-fach erhöhten Totgeburtrate.

Der Schwangerschaftsdiabetes macht zuerst keine Krankheitssymptome und kann mit einfachen Test, wie Urin- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zu Feststellung eignet sich lediglich ein sogenannter Blutzuckerbelastungstest. Dieser wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt und von ärztlicher Seite empfohlen. Nur so kann die Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig erkannt und richtig behandelt werden. Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Leider ist der Blutzuckerbelastungstest nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinie, so dass Sie die Kosten für den Test selber tragen müssen.

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Quelle Bild/Text: istockphoto / Dr. Brosi)

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