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Wir sind schwanger – was vor der Geburt erledigt werden muss

Zwei Striche auf einem Plastikstäbchen, die plötzlich das ganze Leben auf den Kopf stellen: schwanger. Nach den ersten Glücksgefühlen, schießen Tausende Fragen durch den Kopf:

Wie soll das Baby heißen? Wird es ein Mädchen oder ein Junge? Wo muss ich die Schwangerschaft wann melden? Um ein bisschen Ordnung in das Gefühlschaos zu bringen, hat die Wunschfee ein paar Tipps zusammengetragen.

Zeit lassen für die passende Unterstützung

Für die Suche nach einer geeigneten Hebamme sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, weshalb es empfehlenswert ist, schon ab der fünften Woche damit zu beginnen. Hier sollte man seinem Bauchgefühl vertrauen und sich nur für eine Hebamme entscheiden, bei der man sich wohlfühlt. Schließlich verbringt man mit ihr viel Zeit und muss ihr Vertrauen entgegen bringen.

Die Hebamme steht nicht nur vor und während der Geburt mit Rat und Tat zur Seite, sondern unterstützt die frischgebackene Mama auch noch nach der Geburt. Oft bietet die Hebamme auch Geburtsvorbereitungskurse an, die man ungefähr in der 20. Schwangerschaftswoche buchen sollte. In den Kursen erfährt man alles zur Schwangerschaft, den Geburtsverlauf und über die Kennenlernzeit mit dem Baby.

Unser Buchtipp: Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Checklisten - Das erste Service-Buch mit den wichtigsten Informationen rund um Schwangerschaft und das erste Jahr mit dem Baby. Hier finden werdende und frischgebackene Eltern alles, was sie wissen müssen. Preis: 9,99 Euro (D).

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Ein Baby zu bekommen, bedeutet auch, dass man viele Behördengänge erledigen muss, die man sich am besten vornimmt, bevor der kleine Mensch das Licht der Welt erblickt. Zunächst sollte man sich einen Überblick über die Versicherungssituation verschaffen. Falls die werdenden Eltern separate Versicherungen haben, muss vorher entschieden werden, bei wem das Kind mitversichert wird.

Im Ratgeber von CosmosDirekt sind die wichtigsten Informationen rund um die Versicherung des Kindes zusammengefasst. Weiterhin sollten sich unverheiratete Paare schon vor der Geburt darum kümmern, dass die Vaterschaft anerkannt wird, sodass der frischgebackene Papa direkt nach der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Auch der Arbeitgeber sollte rechtzeitig über den voraussichtlichen Geburtstermin informiert werden. Der werdenden Mutter ist es freigestellt, wann sie dies tut, doch empfohlen wird, nach 12 Wochen das Gespräch mit dem Chef suchen. Wichtig ist hier, dass dieser vor den Kollegen von der frohen Botschaft erfährt, um zu zeigen, dass man ehrlich und zuverlässig ist.

Etwa 4 Monate vor dem letzten Arbeitstag sollte man sich mit dem Vorgesetzten zusammensetzen, um Details wie die Babypause und den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu besprechen. Damit einhergehend steht auch die Beantragung des Mutterschaftsurlaubs beim Arbeitgeber auf dem Plan. Die Arztbescheinigung hierfür sollte nicht älter als 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sein. Das werdende Elternpaar hat außerdem die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung vom Staat zu beziehen. Dazu hat die Wunschfee hat bereits eine Checkliste zusammengestellt.

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(Bildrechte: Flickr Baby Shoes Meagan CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten)

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