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Ich erwarte ein Kind - Sein Vater ist spurlos verschwunden!

Wenn Mütter mit Ihrer Schwangerschaft alleine sind

Für die meisten werdenden Mütter ist der positive Schwangerschaftstest ein Grund zur Freude - was aber, wenn der dazugehörige Vater sich bereits vor der Geburt vor seiner Verantwortung drückt?

Wenn Mütter bereits während der Schwangerschaft auf sich allein gestellt sind, stellen sich oft Zukunfts- und Existenzängste ein. Die eigene Familie und die Freunde können oft in dieser besonderen Situation unterstützend eingreifen.

Doch es lohnt sich zusätzlich eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufzusuchen. Angeboten werden entsprechende Beratungsstellen unter anderem von Pro Familia, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk und der Caritas vor Ort.

Schwangerschaftsberatung - kostenlos und anonym

Die Beratung ist kostenlos, vertaulich und auf Wunsch anonym. Sie kann der Schwangeren bei der finanziellen und organisatorischen Planung des Lebens mit Kind ohne Partner helfen. Dabei werden auch langfristige Überlegungen in den Blick genommen - die Berater geben unter anderem Auskunft über die vielfältigen Hilfsmöglichkeiten.Das Buch - Stark und alleinerziehend - bestellen

Bei der Baratungsstelle kann man zudem einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" stellen. Hier gibt es zum Beispiel Zuschüsse für die Erstausstattung, den Haushalt und die Kinderbetreuung. Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden.

Die Beratungsstelle ist auch die erste Anlaufstelle, wenn man sich über einen eventuellen Schwangersschaftsabbruch informieren will. Die Beratungsstellen versuchen dabei nicht, die Frauen in irgendeine richtung zu beeinflussen, sondern klären sie nur über die verschiedenen Möglichkeiten auf.

Vielleicht nutzen Sie auch die verschiedenen Online-Angebote, so zum Beispiel die Email- oder Chat-Beratung der Caritas.

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Jugendamt hilft bei der Durchsetzung der Rechte

Entscheidet man sich für das Kind, hat man die Möglichkeit, als Alleinerziehende beim Jugendamt eine Beistandschaft für die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind zu beantragen. Das Jugendamt vertritt die Mutter bei der Durchsetzung ihrer Rechte für das Kind ohne dass die elterliche Sorge dadurch eingeschränkt wird. Die Beistandschaft durch das Jugendamt ist kostenfrei.

Übrigens, grundsätzlich hat auch die Mutter eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Kindesvater, § 1615 l BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Anspruch besteht immer dann, wenn die Kindesmutter anlässlich der Geburt des Kindes an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist und ist bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes durchsetzbar.

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(Quelle Bild: Istockphoto)

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