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FAQ: Alles, was Recht ist - Teilzeit

Was sollten Sie beachten, wenn Sie auf Teilzeit gehen wollen?

"Das Gesetz verankert einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit für Arbeitnehmer (§ 8 TzBfG). Diese Regelung erleichtert einen vom Arbeitnehmer gewünschten Wechsel von Vollzeitarbeit zu Teilzeitarbeit und trägt dazu bei, eine ablehnende Haltung von Arbeitgebern gegenüber realisierbaren Teilzeitarbeitswünschen von Arbeitnehmern zu überwinden.

Der Anspruch muss nicht mit Kinderbetreuung oder der Wahrnehmunganderer familiärer Pflichten begründet werden.", so der aktuelle Flyer des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Das Gesetz stärkt die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern und ermutigt sie, ihren Teilzeitwunsch zu realisieren. Andererseits trifft das Gesetz Vorsorge, dass die berechtigten Interessen der Arbeitgeber nicht zu kurz kommen.

Wer hat Anspruch auf Teilzeit?

Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt haben grundsätzlich Anspruch auf Teilzeitarbeit. Der Wunsch auf Arbeitszeitverringerung muss drei Monate im Voraus angekündigt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich dann auf ein Arbeitsmodell einigen, das die Interessen beider Parteien vereint. Aus betrieblichen Gründen kann der Wunsch auf Teilzeitarbeit in Einzelfällen abgelehnt werden.

Welche betrieblichen Gründe zur Ablehnung des Teilzeitwunsches haben Bestand?Das Buch - Selbstständig in Teilzeit - bestellen

Der Wunsch auf Teilzeit kann durch den Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Organisation und des Arbeitsablaufs kommt – das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Ersatzkraft fehlt. Weitere Gründe sind die Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb oder aber unverhältnismäßig hohe Kosten.

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Wann muss der Arbeitnehmer den Teilzeitwunsch anmelden?

Arbeitnehmer müssen den Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang spätestens drei Monate vorher schriftlich oder mündlich anmelden; sie sollen dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.

Muss der Arbeitnehmer seinen Wunsch auf Teilzeit begründen und einen schriftlichen Antrag einreichen?

Begründungen sind zwar nicht erforderlich, sie können dem Arbeitgeber allerdings die Entscheidung erleichtern Die schriftliche Form ist empfehlenswert, da dadurch ein Nachweis entsteht.

Müssen Arbeitnehmer nach einer Elternzeit erst wieder sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber tätig sein, bevor sie einen Antrag auf Teilzeit stellen können?

Wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht, kann der Arbeitnehmer sogar aus der Elternzeit heraus den Antrag auf Teilzeit stellen. Die Elternzeit wird bei der Anrechnung der Arbeitszeit mit angerechnet, da das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit fortbesteht. Auch hier ist die Frist von drei Monaten vor dem Wunschtermin zur Teilzeit bei der Anfrage einzuhalten.

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