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Familienversicherung

Fragen rund um die Krankenversicherung für Kinder

Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Familienangehörigen in den gesetzlichen Krankenkassen mitversichern - sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung. Doch immer wieder steht die Frage im Raum, wer familienversichert sein kann und wer nicht.

Familienversicherte Angehörige bekommen eine eigene Gesundheitskarte und alle medizinischen Leistungen, die auch die zahlende Mitglieder erhalten. Sie können somit selbst zum Arzt gehen und sich behandeln lassen.

Antragspflichtige Leistungen können Familienversicherte selbst beantragen, unter der Bedingung, dass sie 15 Jahre oder älter sein. Davor übernehmen das die Eltern oder der gesetzliche Vertreter. Die Randbedingungen differieren ein wenig zwischen den verschiedenen Kassen, sind aber sehr ähnlich:

Wen können Sie beitragsfrei mitversichern?

Wenn Sie Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie diese Angehörigen beitragsfrei mitversichern:

  • Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Kinder familienversicherter Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, wenn Sie überwiegend für deren Lebensunterhalt sorgen
  • Pflegekinder, sofern Sie sie nicht beruflich pflegen
    .

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich diese Angehörigen gewöhnlich in Deutschland aufhalten. D.h., sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland und reisen nur vorübergehend ins Ausland.

Wen können Sie nicht beitragsfrei mitversichern?

Für Kinder gelten zudem noch einige Einschränken, die Sie unbedingt beachten müssen. Wenn der andere mit dem Kind verwandte Elternteil, also Ihr Ehegatte oder Lebenspartner,

  • nicht gesetzlich versichert ist undDen Finanzplaner für junge Familien bestellen
  • mehr verdient als Sie und
  • sein regelmäßiges Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 4.350,00 Euro monatlich liegt
    .

können die Kinder nicht familienversichert werden. Nicht familienversichern können Sie Angehörige, wenn diese

  • selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse sind,
  • sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen,
  • hauptberuflich selbstständig tätig sind,
  • versicherungsfrei sind, zum Beispiel als Beamte,
  • regelmäßig ein Gesamteinkommen von mehr als 385 Euro monatlich haben.
    .

(Geringfügig Beschäftigte können familienversichert bleiben, wenn sie nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen).

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Wann endet die Familienversicherung und wie geht es weiter?

Die Familienversicherung endet, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, endet diese. Zum Beispiel, wenn Ihr Familienangehöriger

  • höhere Einkünfte hat als die Einnahmegrenzen,
  • die Altersgrenzen überschreitet
  • sich selbstständig macht oder
  • als Angestellter zu arbeiten beginnt.
    .

Die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse endet auch, wenn Sie selbst Ihre Mitgliedschaft beenden. Das kann sein wenn Sie kündigen oder selbst familienversichert werden. Ihre familienversicherten Angehörigen können sich dann aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern. 

Rechtlagen und Voraussetzungen ändern sich

Die Rechtslagen unterliegen einem ständigen Wandel. Deshalb unsere Bitte: Informieren Sie Ihre Krankenkasse über alle Änderungen, die sich auf die Familienversicherung auswirken könnten. So z.B., wenn ein Angehöriger sich erstmals selbst versichert oder wenn sich der Familienstand oder das Einkommen ändert - Ihre Krankenkasse braucht diese Informationen.

Lesen Sie weiter:

Wer hat Anspruch auf Kindergeld? >>>

(Quelle Bild: istockphoto)

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