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Amt für Jugend und Soziales: Beratung in Anspruch nehmen

Wichtige Aufgaben des Jugendamtes

Jugendamt – alleine das Wort schreckt viele Eltern ab. Dabei lohnt sich gerade für werdende oder frisch gebackene Eltern der Gang zum Jugendamt, um sich eine Beratung hinsichtlich finanzieller Unterstützung vom Staat einzuholen. Denn von alleine kommt der Geldsegen nicht. Jede Art von Finanzspritze muss durch Anträge angefragt werden.

Umso erfreulicher, dass einige deutsche Städte sogenannte Familienbesuche anbieten. Geschulte Mitarbeiter der Jugendämter besuchen nach der Anmeldung eines Neugeborenen – auf ausdrücklichen Wunsch – die junge Familie, erleichtern den Weg durch die Bürokratie durch Broschüren und Vermittlung wichtiger Ansprechpartner.

Eltern sind beim Amt für Jugend und Soziales richtig

Die Aufgaben von Jugendämtern und ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind vielfältig. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage wissen 37 Prozent der Befragten mit minderjährigen Kindern nicht, welche Leistungen Jugendämter anbieten.Das Taschenbuch - Mehr Geld für Mütter und Väter - bestellen

Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.

Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Vor allem in besonderen Lebenslagen – wenn zum Beispiel ein Elternteil alleinerziehend ist – ist eine ausführliche Beratung Gold wert. Das Jugendamt vor Ort berät über Unterhaltsvorschuss, Eltern- und Erziehungsgeld, Wohngeld und über sonstige materielle Hilfe.

In der Öffentlichkeit und in den Medien wird das Jugendamt meist wahrgenommen als regelnde Institution, die Kinder schützt - vor allem dann, wenn sie zu Hause Gewalt erfahren oder vernachlässigt werden. Dann hat das Amt die Pflicht einzugreifen, das Kind falls nötig aus seinem familiären Umfeld heraus zu nehmen. Diese sogenannte Inobhutnahme ist im §1 des  Kinder- und Jugendhilfegesetzes verankert.

Ein weiteres wichtiges Ziel des Jugendamtes ist Familien zu unterstützen, die mit der Erziehung ihres Nachwuchses und mit der Strukturierung des Alltags nicht zurechtkommen. Zu den wichtigsten Instrumenten des Amtes zählt dabei die "Sozialpädagogische Familienhilfe".

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(Quelle Bild: istockphoto)

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