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Elterngeld und Elternzeit als Vater beanspruchen

Die Geburt des Kindes steht wenige Wochen bevor und es müssen noch zahlreiche Vorbereitungen getroffen werden. Eines der Dinge, welches du dabei nicht vergessen darfst, ist die Beantragung des Elterngelds. Diese Ausgleichzahlung für den Wegfall des Einkommens erhält der Elternteil, der in Elternzeit geht. Ob dies die Mutter ist oder der Vater, spielt keine Rolle.

Was müssen Väter in der Elternzeit beachten?

In den ersten Monaten nach der Geburt stellen Babys schnell eine Bindung her. Sie suchen sich eine Bezugsperson und werden auf diese geprägt. Damit Eltern diese so wichtige Zeit mit ihrem Nachwuchs nutzen können, gibt es die Elternzeit. Während dieser können sich Mütter oder Väter ihrem Kind widmen, ohne dabei den Kontakt zum Beruf zu verlieren. Viele planen nach der Elternzeit, wieder in ihren alten Beruf zurückzukehren.

Früher war man sich schnell einig, dass die Mutter diesen Part übernimmt. Doch wie eine Elterngeldstatistik der letzten Jahre zeigt, kam es bei den Elterngeld beziehenden Vätern zu einem Zuwachs von knapp 12 Prozent. Ob Mutter oder Vater in Elternzeit gehen möchten, sie müssen auf jeden Fall Elterngeld beantragen. Hierfür macht es Sinn, sich eine Übersicht der jeweils zuständigen Elterngeldstelle zu verschaffen. Bei der Antragstellung muss offengelegt werden, wie hoch das bisherige Einkommen war, da sich das Elterngeld auf dieser Grundlage bemisst. Außerdem musst du angeben, wann dein Kind geboren wurde und für wie viele Monate du Elternzeit beantragen möchtest. Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) 2015 gibt es dabei nicht mehr nur das normale Elterngeld. Du kannst dich dank der neuen Regelungen auch für das Elterngeld Plus entscheiden.

Was ist Elterngeld Plus? 

Bevor du zwischen den beiden Varianten wählen kannst, musst du natürlich erstmal die Unterschiede kennen. So besagt das neue Gesetz etwa, dass Eltern, die nach der Geburt schneller wieder in ihren Beruf einsteigen möchten, eine stärkere finanzielle Förderung erhalten als bislang. Teilst du dir mit deiner Partnerin die Erwerbs- und Erziehungsarbeit für mindestens vier Lebensmonate deines Kindes gleichberechtigt, wird dies entsprechend honoriert. In diesem Zusammenhang kommen die neuen Partnerschaftsbonusmonate ins Spiel.

Entscheidest du dich für den klassischen Weg, musst du Basiselterngeld beantragen. Dieses kannst du innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate deines Kindes beantragen. Hierbei gilt: Jeder Elternteil kann höchstens 12 Monatsbeiträge Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Darüber hinaus muss das Basiselterngeld immer für mindestens zwei Lebensmonate beantragt werden. Solltest du und deine Partnerin sich andere Aufteilungen der Bezugsmonate wünschen, ist auch dies möglich.

Wichtige Formalitäten beachten

Formalitäten rund um die Geburt sollten niemals vernachlässigt werden. Das fängt beim Mutterschaftsurlaub an, geht über die Geburtsurkunde und das Elterngeld bis hin zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag.

Dabei gilt es, einiges zu beachten. Du tust gut daran, deine Rechten zu kennen. So wissen manche Eltern etwa nicht, dass sich Mutterschutz und Elternzeit nicht gegenseitig ausschließen. Elternzeit darf also auch gleichzeitig oder überlappend mit dem anderen Elternteil in Anspruch genommen werden.

Auch bei der Frage, ob man die komplette Elternzeit über nicht berufstätig sein darf, sorgt immer wieder für Diskussionsbedarf. Väter, die in Elternzeit sind, sind nicht dazu verdammt, den ganzen Tag zu Hause zu sein. Während der Elternzeit darfst du durchschnittlich bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.

Beantragen musst die Elternzeit übrigens spätestens sieben Wochen vor dem Antritt der geplanten Elternzeit, jedoch maximal acht Wochen vorher. Eingereicht wird der Antrag auf Elternzeit direkt beim Arbeitgeber. Dahingegen wird das Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt.

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(Bildquelle: Stocksnap@pixabay.com)

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