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Weniger Elterngeld 2013 - das neue Elterngeldgesetz

Elterngeldgesetz geändert

Der Bundestag hat das Elterngeldgesetz geändert. Wegen der neuen Berechnungssätze sinkt der Zuschuss für viele Paare. Doch wer früh die Steuerklasse wechselt, bekommt mehr vom Staat.

Eine Regelung, die selbst an Steuerexperten fast unbemerkt vorbei gegangen ist. Bereits im Juni hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beim Elterngeld beschlossen. Das neue Gesetz soll die Berechnung vereinfachen, das Elterngeld damit schneller ausgezahlt werden. Fraglich, ob das so kommt.

Die Änderung hat aber zur Folge: Bei Eltern, die ihre Kinder ab Januar 2013 bekommen, wird der staatliche Zuschuss in den meisten Fällen geringer ausfallen als bisher. In Einzelfällen gehen Eltern mehr als 100 Euro monatlich verloren.

Neue Berechnungsgrundlage für das Elterngeld

Schuld daran ist die neue Berechnungsweise des Elterngeldes. Bisher wird bei Arbeitnehmern dafür das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate betrachtet, so wie es auf dem Lohnzettel steht. Davon wird ein Monatsdurchschnitt gebildet. Das Elterngeld beträgt mindestens 65% davon.

Für Kinder, die ab 2013 geboren werden, gilt das nun nicht mehr. Dann sind für das Elterngeld nicht mehr die Nettoverdienste ausschlaggebend. Stattdessen werden vom Bruttoverdienst Pauschalsätze für die Sozialversicherung abgezogen. In summa liegen sie in der Regel um 0,5 Prozentpunkte höher als die tatsächlichen Sätze. Das bedeutet: Das berechnete Nettoeinkommen ist geringer und das Elterngeld sinkt.

Auf den ersten Blick zwar nicht so gravierend, doch bei einem Monatsbrutto von 2000 Euro macht er sieben Euro im Monat aus, bei 3000 Euro sind es zehn, bei 4000 Euro 14 Euro im Monat. Dazu kommt, dass künftig auch Freibeträge nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Rechtzeitiger Wechsel der Steuerklassen lohnt sich

Die Änderung wirkt sich besonders stark dann aus, wenn Eltern mit einem Wechsel der Lohnsteuerklasse das Elterngeld erhöhen wollen. Das ist statthaft - und bei vielen Paaren auch sinnvoll. Denn mit dem Wechsel in eine günstigere Klasse lassen sich Nettoeinkommen und Elterngeld deutlich steigern. Bisher wird dabei hier das durchschnittliche Monatsnetto herangezogen - unabhängig davon, wann die Steuerklasse gewechselt wurde.

Künftig wird es komplizierter. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens gilt der Satz, den der betreffende Elternteil in den letzten zwölf Monaten am längsten hatte, d.h. der Wechsel der Steuerklasse muss 7 Monate vor der Geburt stattfinden.

Verpasst man diese Frist, gilt der ungünstigere Satz und die Auswirkungen sind deutlich. Zum Beispiel bei einer Mutter, die 2000 Euro brutto im Monat verdient und erst fünf statt sieben Monate vor Geburt des Kindes von Steuerklasse vier in Klasse drei wechselt: Sie bekommt monatlich fast 60 Euro weniger von der Familienkasse überwiesen als bisher. Hatte sie zuvor Steuerklasse fünf, sind es 114 Euro.

Man kann Elternpaaren deshalb nur raten, sich mehr als ein halbes Jahr vor der Geburt des Kindes über einen Steuerklassenwechsel zu informieren und angehende Eltern müssen sich viel früher entscheiden, wer zu Hause bleibt.

(Quelle Bild: istockphoto)

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