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Kind krank: Ihre Rechte als Berufstätige

Gestern noch ging es Ihrem Baby gut und heute früh liegt es mit Fieber und Durchfall im Bett. Wenn keine Oma in der Nähe wohnt, müssen Mama oder Papa zu Hause bleiben. Dürfen sie da so einfach? Was wird aus ihrem Gehalt?

Kind krank: Anspruch auf Freistellung

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Freistellung, das ist klar geregelt in §45 des Sozialgesetzbuches V. Demnach darf jeder Elternteil für die Betreuung seines kranken Kindes zehn Tage im Jahr freinehmen. Das gilt auch für Stief- und Adoptivkinder. Ab drei Kindern besteht sogar ein Anspruch auf maximal 25 Tage. Für Alleinerziehende gilt jeweils die doppelte Anzahl, also pro Kind und Jahr 20 Tage bzw. bei mehr als zwei Kindern 50 Tage.

Oft bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Denn §616 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, der „ohne sein Verschulden an seiner Dienstleistung verhindert wird“ von der Arbeit bezahlt freigestellt wird. Dazu gehört auch die Erkrankung eines Kindes. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gelten fünf Arbeitstage als angemessen für die ­sogenannte "vorübergehende Verhinderung". Jedoch ist das Gesetz nicht bindend und gilt nur für einen beschränkten Zeitraum.

Eine bezahlte Freistellung ist nicht garantiert

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gelten fünf Arbeitstage als angemessen für die s.g. „vorübergehende Verhinderung“,jedoch ist die bezahlte Freistellung gesetzlich nicht klar geregelt. Viele Arbeits- und Tarifverträge schließen sie aus.

Zahlt der Arbeitgeber nicht oder für weniger als zehn Tage, haben berufstätige Elternteile Anspruch auf Kinderkrankengeld von ihrer Krankenversicherung. Der Anspruch gilt aber nur, wenn das kranke Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und keine andere Person, die im Haushalt lebt, das Kind beaufsichtigen kann. ZUdem muss man ein Attest des Kinderarztes bei der Krankenkasse einreichen. Die Kassen zahlen nur dann einen Verdienstausfall in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns.

Vorsicht: Sind Mama und Papa privat krankenversichert oder ein Elternteil und das Kind, dann erhalten sie kein Kinderkrankengeld.Das Buch - Wickel & Co. - Bärenstarke Hausmittel für Kinder - bestellen

Wenn alle Krankheitstage aufgebraucht sind

Lassen Sie sich nicht selbst krankschreiben lassen? Das ist ein rechtlicher Verstoß und kann eine Kündigung nach sich ziehen. Es gibt die Möglichkeit, Urlaub zu beantragen, sich unbezahlt freistellen zu lassen oder von zu Hause zu arbeiten. Vielleicht vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch ein Arbeitszeitkonto.

Nur wenn das Kind unheilbar krank ist, haben Eltern Anspruch auf eine zeitlich unbegrenzte Freistellung und auf Krankengeld.

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Informieren Sie Arbeitgeber und Kollegen

Im Krankheitsfall sollte man den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Abwesenheit informieren. Am besten schickt man das ärztliche Attest noch am gleichen Tag per Post, Fax oder E-Mail. Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 hat sogar entschieden, dass der Arbeitgeber sogar die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag der Erkrankung verlangen kann.

Gut für die Kollegen ist, wenn Sie kurzfristig im Büro anrufen und die Kollegen über anstehende Termine und Aufgaben informieren. Das ist eine Frage der Fairness.

Droht eine längere Krankheit sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber sprechen, wie sie gemeinsam damit umgehen können, ohne Ärger und finanzielle Verluste. Sprechen Sie das Thema aktiv an, dann wird sich bestimmt ein Lösung finden lassen.

Letzte Hoffnung - Notdienst für die Kinderbetreuung

Ein Kindernotbetreuungsdienst kann im schlimmsten Fall helfen, wenn doch ein wichtiger Termin wahrgenommen werden muss. Nicht überall, aber zum Beispiel in Hamburg, Berlin, Frankfurt und Kiel stehen die "Notfallmamas" zur Verfügung und vermitteln für den Fall der Fälle schnell eine Betreuungsperson. Und es gibt weitere Vereine diser Art. Übrigens nutzen auch viele Arbeitgeber diesen Service, wenn die "Chefin" mal dringlichst im Büro gebraucht wird.

(Quelle Bild: trade-PR OHG)

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