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Baukindergeld vom Staat: So sparen Familien beim Hauskauf und -bau

Haben Sie schon einmal von einer kostenlosen Bauförderung gehört? Diesen Zuschuss gewährt der Staat allen Familien, die Wohneigentum erwerben oder bauen wollen. Dabei gilt aber, dass sich eine schnelle Beantragung lohnt, denn den Zuschuss gibt es nur, solange die Mittel dafür noch nicht ausgeschöpft sind!

Was ist das Baukindergeld?

Viele Familien haben Probleme mit dem Wohnraum, denn die Mietangebote sind entweder räumlich nicht passend gelegen oder schlichtweg zu teuer. Doch selber bauen oder ein Haus kaufen? Auch das ist sehr teuer und würde dazu führen, dass sich eine Familie in vielen Fällen deutlich überschuldet. Die staatliche Unterstützung des Baukindergeldes hingegen stellt einen Zuschuss dar, der nicht zurückgezahlt werden muss. Damit sollen Familien leichter an Wohneigentum gelangen bzw. eine leichtere Baufinanzierung auf die Beine stellen können.

Wichtig ist, dass der Zuschuss möglichst umgehend beantragt wird, denn wenn die Mittel ausgeschöpft sind, gehen alle die, die den Antrag zu spät eingereicht haben, leer aus. Einen Rechtsanspruch auf das Geld gibt es nämlich nicht! Eine Möglichkeit den gesamten Prozess zu vereinfachen ist es sich Unterstützung zu holen. Die Experten von Nist zum Beipspiel, helfen Ihnen dabei und begleiten Sie auf dem Weg hin zu Ihrer Traumimmobilie. Sie können für Sie das Baukindergeld beantragen und sorgen dafür, dass der Antrag formgerecht ist. Nist.de bietet eine Möglichkeit, in allen Belangen rund um die Finanzierung von Wohneigentum zu beraten und zur Seite zu stehen.

Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein

Um die Vorzüge des Baukindergelds genießen zu können, müssen einige Voraussetzungen vorhanden sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Bau oder der Kauf der Immobilie ab dem 1. Januar 2018 vorgenommen wurde. Eine rückwirkende Beantragung ist leider nicht möglich.

Außerdem muss die betreffende Immobilie für mindestens zehn Jahre ohne Unterbrechung durch Sie und Ihre Familie genutzt werden, das heißt, dass die Eigennutzung für diesen Zeitraum gegeben sein muss. Ebenfalls wichtig: Das Objekt muss erstmalig durch Sie erworben werden und Sie dürfen auch keine weitere Immobilie in Ihrem Besitz haben. Sie sind für den Zuschuss berechtigt, wenn Sie mindestens ein Kind haben, welches auch noch unter 18 Jahre alt ist. Für dieses Kind müssen Sie kindergeldberechtigt sein! Das bedeutet bei getrennt lebenden Eltern, dass der Partner, der das Kindergeld nicht bezieht, auch nicht antragsberechtigt ist.

Das maximale Einkommen des gesamten Haushalts darf 90.000 Euro im Jahr nicht übersteigen.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt und wurde der Antrag auf den Zuschuss bewilligt, kann die betreffende Familie pro Jahr 1.200 Euro bekommen, wobei sich der maximale Förderzeitraum auf zehn Jahre bezieht. Das heißt, dass pro Kind am Ende 12.000 Euro vergeben werden. Familien mit mehr als einem Kind profitieren dann gleich mehrfach. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Bayern dar, denn dort gibt es eine Förderung, die noch einmal 300 Euro mehr als in den übrigen Bundesländern beträgt.

Beantragung des Baukindergelds bei der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, übernimmt die Bearbeitung der Anträge auf Auszahlung des Baukindergeldes. Alle Anträge laufen dort zusammen bzw. ist die Antragstellung im Zuschussportal der KfW möglich. Wichtig ist dabei der Identitätsnachweis, der per Video oder Postident stattfinden kann. Danach werden alle Nachweise gefordert, die für die Bearbeitung des Antrags wichtig sind. Dazu zählen Einkommensbescheide, die sich auf das zweite und das dritte Jahr vor der Antragstellung beziehen müssen. Auch Meldebescheinigung aller Personen, die im antragstellenden Haushalt leben sowie ein Grundbuchauszug ist wichtig. Der Familie muss die Immobilie, die bezuschusst werden soll, mindestens zu 50 Prozent gehören.

Wichtig: Die Beantragung ist maximal bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Der Kauf der Immobilie oder die Vergabe der Baugenehmigung muss aber zwischen dem 1. August 2019 und dem 31. Dezember 2020 durchgeführt worden sein. Der Staat rechnet mit einem sehr hohen Aufkommen entsprechender Anträge, daher ist es wichtig, möglichst rasch zu sein, da eine chronologische Abarbeitung wahrscheinlich ist. Sind die Mittel aufgebraucht, spielt der vorliegende Antrag keine Rolle mehr! 

Weitere Vorgaben zur Beantragung des Baukindergeldes

Die Kinder, die bei der Beantragung des Baukindergelds berücksichtigt werden sollen, müssen unter 18 Jahre alt sein und im gleichen Haushalt wie der Antragsteller leben. Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Anzahl der Kinder, für die der Zuschuss gewährt wird. Das heißt, dass eine Familie theoretisch auch zehn Kinder haben könnte und alle berücksichtigt werden würden. Ist das Kind noch nicht geboren, muss es spätestens drei Monate nach dem Einzug in die Immobilie zur Welt kommen bzw. gekommen sein.

Des Weiteren gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf die Größe der Wohnung oder des Hauses. Die Wohnfläche ist daher unerheblich und es werden die Hausbesitzer mit einer großen Wohnfläche ebenso gefördert wie diejenigen, die nur in einen kleinen Bungalow investiert haben.

Geht es um die Berechnung einer Baufinanzierung, spielt die Höhe des Baukindergelds keine Rolle. Denn es ist als reiner Zuschuss gedacht und darf nicht auf die Baufinanzierung angerechnet werden. Das bedeutet, dass Familien dieses Geld zwar zur Verfügung steht, jedoch nicht als Eigenkapital angesehen werden darf – es bleibt ohne jegliche Berücksichtigung.

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(Bildquelle: Adobe Stcok / Stockpics)

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