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Die Rezeptpflicht in Deutschland

Wir kennen es alle: Sobald ein gesundheitliches Problem auftritt, geht man zum Arzt und lässt sich etwas dagegen verschreiben. Das ist die übliche Handhabung hierzulande, doch in anderen Ländern läuft es ganz anders.

Bedeutung der bunten Rezepte

In vielen anderen Ländern sind die Medikamente extrem teuer oder aber erst gar nicht zu erhalten. Zahlreiche Menschen müssen sie sich deshalb auf Schwarzmärkten besorgen oder mit der Krankheit weiterleben. In Deutschland gibt es dieses Problem nicht. Hier haben fast alle Bürger einen einfachen Zugang zu allen Heilmitteln. Inzwischen kann man seine Rezepte sogar im Internet, zum Beispiel unter www.eu-versandapotheke.com einlösen.

Hierzu verschreibt ein Arzt ein Rezept, um festzuhalten, welches Medikament der Patient in welcher Dosis einnehmen sollte. Erst durch dieses ist der Patient berechtigt, verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke zu erwerben. Auf diese Weise wird die medikamentöse Behandlung kontrolliert, sodass es nicht zum Missbrauch der Medikamente kommen kann. Dabei haben verschiedene Rezepte verschiedene Farben. Da die meisten Patienten bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, kommen die roten Rezepte am häufigsten vor.

Diese bedeuten, dass die Kosten der Arzneimittel entweder ganz übernommen werden oder aber eine geringe Zuzahlung anfällt. Bis zu vier Wochen nach Ausstellungsdatum kann das rote Rezept in einer Apotheke eingelöst werden. Auf dem grünen Rezept stehen nicht verschreibungspflichtige Medikamente, deren Kosten der Patient selbst übernehmen muss. Dieses Formular ist sogar drei Monate gültig. Blaue Rezepte bekommen diejenigen, deren Arzneimittelkosten zulasten einer privaten Krankenversicherung gehen. Sie gelten ebenfalls drei Monate lang. Zusätzlich gibt es das gelbe Formular, das ausschließlich den stark wirksamen Schlaf- und Betäubungsmitteln wie Morphin vorbehalten ist. Solche Verordnungen unterliegen strengen Kontrollen und sind auch nur sieben Tage gültig.

Patente und Generika

Normalerweise ist jeder neue Wirkstoff, der auf den Markt gebracht wird, erst einmal rezeptpflichtig. Das liegt daran, dass jedes neue Medikament über einen längeren Zeitraum beobachtet werden muss. Nebenwirkungen werden in vielen Fällen erst nach Jahren festgestellt.

Natürlich kann ein Hersteller einen Antrag darauf stellen, dass sein Medikament aus der Rezeptpflicht genommen wird. Das entscheidet aber das Gesundheitsministerium nach sorgfältiger Prüfung. Deshalb sind mittlerweile auch einige Schmerzmittel in einer niedrigen Dosierung verschreibungsfrei, in höheren Dosierungen jedoch immer noch rezeptpflichtig. Außerdem kann ein Patent des Original-Medikaments ablaufen, sodass sogenannte Generika auf den Markt kommen können. Diese enthalten den gleichen Wirkstoff in einer gleichen Dosierung wie das Erstmedikament.

Dennoch sind sie nicht identisch, da sie sich meist in Form, Farbe und den Zusatzstoffen unterscheiden. Solche Generika können ebenfalls ein Problem darstellen. Daher werden in Deutschland auch Apotheker zu Experten ausgebildet, die die Inhaltsstoffe aller Medikamente überprüfen bzw. unterschieden und somit den Kunden gut beraten können.

(Quelle Bild: © Thinkstock/Stockbyte)

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