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Trennung während der Schwangerschaft

Bei der Auflösung einer Ehe entsteht immer ein emotionales Wirrwar auf beiden Seiten. Wenn zusätzlich ein Kind unterwegs ist, steht das ehemalige Paar vor noch größeren Herausforderungen.

Ein respektvoller Umgang fernab von persönlichen Kränkungen ist in diesem Fall besonders wichtig, denn nun tragen beide Partner nicht mehr nur die Verantwortung für sich selbst, sondern auch für das noch ungeborene Kind. Außerdem begegnen beide Personen in ihrer Rolle als werdende Eltern neuen Aufgaben, die es zu meistern gilt.

Verständlicherweise treten bei einem getrennten Elternpaar im Verlauf der Scheidung besonders finanzielle Fragen in den Vordergrund. So auch die Problematik, ob bereits vor der Geburt Anspruch auf Unterhalt durch den Lebenspartner besteht.

Unterhaltspflicht besteht bereits während der Schwangerschaft

In der Tat hat der Gesetzgeber einen Zeitraum festgelegt, in der die Schwangere auf finanzielle Unterstützung seitens des Partners Anspruch erheben kann. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch besteht die Unterhaltspflicht sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Liegt eine Erwerbslosigkeit aufgrund der Schwangerschaft vor, und ist die Arbeitsaufnahme auch nach der Geburt durch die Pflege des Kindes nicht möglich, so kann der zeitliche Rahmen auf vier Monate vor und drei Jahre nach der Geburt erweitert werden. Weiterhin ist im BGB vermerkt, dass bei der Pflege des Kindes durch den Vater Unterhaltsansprüche gegnüber der Mutter bestehen.Das Buch - Aus und vorbei: Hilfe bei Scheidung und Trennung - kaufen

Unser Buchtipp: Aus und Vorbei: Hilfe bei Scheidung und Trennung - Die Autorin, Rechtsanwältin und Journalistin zeigt in dem Ratgeber der Stiftung Warentest ohne Juristendeutsch praxisnah, worauf es ankommt, damit eine Scheidung möglichst reibungslos und kostengünstig abläuft, und wie man sich gegen fiese Tricks von Anwälten oder dem Expartner wehren kann.

Recht haben und Recht bekommen...

Leider bewahrheitet sich der Sinnspruch "Beim Geld hört die Freundschaft auf" immer wieder. Gerade in Verbindung mit verletzter Eitelkeit sind vernünftige Übereinkünfte zwischen ehemaligen Partnern oft nicht mehr möglich. Um dennoch zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden, empfiehlt sich zunächst einmal eine Rechtsberatung beider Seiten.

Denn besonders, wenn bereits eine Familie gegründet wurde, besteht bezüglich der vorzunehmenden Schritte großer Klärungsbedarf für beide Elternteile. In vielen Fällen ist durch die objektive Sicht eines Außenstehenden bereits eine Einigung möglich.

Scheidung bereits online möglich

Im besten Fall wird man sich in dem Prozess auch über andere wichtige Punkte der Scheidung einig, wie etwa über das Sorgerecht, die Wohnverhältnisse oder die Teilung des Hausrats. In diesem Idealfall wäre nach Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres mittlerweile eine schnelle Scheidung online möglich. Wer beispielsweise die Scheidung via Internet bei der Kanzlei Theo Schmidt vornimmt, kann nach Übermittlung der erforderlichen Daten online einen Rechtsanwalt mit der Bearbeitung beauftragen.

Diese moderne Variante verkürzt den Scheidungsprozess und spart nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Besteht nämlich eine Einigung zwischen den Ehepartnern, ist aufgrund des geringen Arbeitsaufwandes eine zweistellige prozentuale Verringerung des Streitwertes (unter anderem nach dem Nettoeinkommen der Eheleute berechnet) möglich.

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(Quelle Bild: © Petra Bork  / pixelio.de)

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