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Privathaftpflicht für Familien: Unbedingt auf wichtige Klauseln achten!

Wenn es um die Frage nach der wichtigsten Versicherung für Privatpersonen geht, wird fast immer die Haftpflicht genannt. Kein Wunder, denn ohne einen derartigen Schutz können erhebliche finanzielle Risiken drohen.

Gefährdet sind hier nicht nur Singles und Paare, sondern vor allem auch Familien mit Kindern. Um sich und seine Angehörigen wirklich angemessen abzusichern, sollten insbesondere Eltern daher unbedingt auf wichtige Vertragsklauseln achten.

"Deliktunfähige Kinder" immer mit absichern

Wer anderen Personen einen Schaden zugefügt, haftet dafür. So bestimmt es § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Hiervon umfasst sind grundsätzlich auch Kinder, deren Eltern für die Wiedergutmachung verantwortlich sind. Dies kann von der zerrissenen Jacke des Spielkameraden über die Auswirkungen eines verschütteten Getränks auf dem Sofa befreundeter Nachbarn bis hin zum Schaden an parkenden Fahrzeugen reichen.

Das Fatale dabei ist die Tatsache, dass Kinder unter sieben Jahren in Deutschland gemäß § 828 BGB als "deliktunfähig" gelten; sie können für von ihnen verursachte Schäden grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. Im fließenden Straßenverkehr (z. B. auf dem Radweg) liegt die Altersgrenze der Deliktfähigkeit mit zehn Jahren sogar noch höher.

Verursachen kleine Kinder nun einen Schaden, könnten die Eltern über den Umweg des Vorwurfs einer Verletzung der Aufsichtspflicht belangt und selbst schadenersatzpflichtig gemacht werden - ein Zustand, bei dem die Privathaftpflicht nicht in jedem Fall zahlt! Es muss daher immer darauf geachtet werden, dass der gewählte Tarif eine Klausel zum Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder enthält. Nur so lassen sich finanzielle Risiken für Eltern mit Kindern unter sieben bzw. zehn Jahren sicher vermeiden.

Bei der versicherten Schadenshöhe nicht täuschen lassen!

Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung spielt immer auch die Frage nach der Höhe der Schadensabsicherung eine Rolle. Leider haben viele Menschen eine völlig falsche Vorstellung davon, welche Dimension ein von ihnen oder ihrem Kind ausgelöster Schaden annehmen kann. Gewiss genügt bei zerrissenen Kleidungsstücken oder der durch ein umgefallenes Kinderfahrrad verursachten Beule im parkenden Auto die Mindestabsicherung.

Ist es jedoch - beispielsweise durch ein auf die Straße rennendes Kind und das folgende Ausweichmanöver eines Lkw-Fahrers - zum Verkehrsunfall mit Personenschaden gekommen, können Schmerzensgeld, Behandlungs- und Therapiekosten schnell in astronomische Höhen schießen. Daher rät die Stiftung Warentest bei der Privathaftpflicht zu einer Absicherung von mindestens 5 Millionen Euro.

Insbesondere Eltern mit Kindern sollten diese Empfehlung sehr ernst nehmen, denn je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto großer ist auch das Risiko für einen möglichen (teuren) Schadensfall. Wer sicher gehen will, wählt daher immer einen Tarif mit den entsprechenden Merkmalen und vergleicht solche Tarife im Haftpflichtversicherung Vergleich, u.a. auf versicherungsriese.de.

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(Bildquelle: Fortolia/  animaflora)

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