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Landeserziehungsgeld - das Elterngeld danach

Geld für die häusliche Betreuung der Kinder

Eltern in einigen Bundesländern können im Anschluss an den Bezug von Bundeselterngeld ein Landeserziehungsgeld erhalten.

Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt das Bundesland besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und zum Beispiel die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten.

Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt. Die Voraussetzungen und die Höhe sind in den Ländern unterschiedlich geregelt.

Wenn Sie für das Kind einen Platz in einer mit staatlichen Mitteln geförderten Kindertageseinrichtung oder eine staatliche Förderung der Tagespflege beanspruchen, ist das Landeserziehungsgeld in aller Regel ausgeschlossen.

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In folgenden vier Bundesländern wird derzeit ein Landeserziehungsgeld gezahlt: in Bayern und Sachsen.

Jedes Bundesland hat für die Zahlung des Landeserziehungsgeldes diverse Voraussetzung und auch die Höhe des Geldes ist sehr unterschiedlich. Zuletzt erfolgt eine Abschaffung in den Ländern Baden-Württemberg sowie Thüringen, sodass es im Grunde auch keine gute Alternative zu dem Landeserziehungsgeld gibt.

Als Elternteil in Bayern könnt ihr für das erste Kind für insgesamt sechs Monate lang bis zu 150 € Landeserziehungsgeld pro Monat bekommen. Außerdem existiert eine Staffelung, die maßgeblich mit der Anzahl der Kinder zusammenhängt, um die ihr euch kümmert. Für das zweite Kind gibt es beispielsweise zwölf Monate lang maximal 200 € und ab dem dritten Kind sogar bis zu 300 € monatlich.

Auch Paare und Alleinerziehende in Bundesland Sachsen können das Landeserziehungsgeld bekommen. Diese finanzielle Unterstützung vom Bundesland wird beginnend mit dem zweiten bzw. dritten Lebensjahr des Kindes an die Eltern ausgezahlt. Beantragt ihr das Landeserziehungsgeld, wenn euer Nachwuchs das zweite Lebensjahr erreicht hat, so gibt es für insgesamt fünf Monate lang 150 € pro Monat extra. Bei dem zweiten Kind sind es für sechs Monate 200 €. Ab dem dritten Kind beläuft sich die Auszahlungssumme auf insgesamt 300 €, wobei ihr mit diesem Geld über sieben Monate lang rechnen könnt.

Die Modalitäten, Fristen und Termine der Antragstellung sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Bitte erkundigen Sie sich am besten schon frühzeitig, wann Sie den Antrag auf Landeserziehungsgeld spätestens stellen müssen. Antragsformulare und weitere Infos erhalten Sie auch bei den jeweiligen Elterngeldstellen.

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(Quelle Bild: istockphoto)

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