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Haftpflichtversicherung: ein Muss für Familien

Zerbrochene Fensterscheiben, das teure Smartphone im Wasser versenkt oder dem Ball hinter auf die Straße und vor ein Auto gelaufen: Kinder können ungewollt Schaden verursachen.

Deshalb stehen sie bis zum Alter von 7 Jahren (im fließenden Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr) unter Deliktschutz. Das bedeutet, dass weder sie selbst noch die Eltern oder deren private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen müssen. Haben die Eltern aber ihre Aufsichtspflicht verletzt, müssen sie oder ihre Versicherung für ihre Kinder haften.

Auch wenn eine Haftpflichtversicherung freiwillig abgeschlossen wird, ist sie neben der Kranken- und der Unfallversicherung unverzichtbar für Familien. Kinder zappeln und toben gern, handeln impulsiv und testen ihre Grenzen aus. Da geht schon mal der eine oder andere Gegenstand in die Brüche. Das kann das Verhältnis zu den Geschädigten – meist sind das die Nachbarn oder Freunde – belasten.

Haben die Eltern auf ihre Kinder nicht gut aufgepasst und der Nachwuchs verursacht Schaden, kann eine Haftpflichtversicherung vor hohen finanziellen Belastungen schützen. Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht zum Beispiel, wenn sie ihre Kleinkinder allein zu Hause oder mit Streichhölzern spielen lassen. Auch Babysitter sollten haftpflichtversichert sein.

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Haben die Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen, sind die Kinder automatisch mitversichert. Das gilt nicht für eine Single-Haftpflicht oder eine für Alleinerziehende und unverheiratete Paare. Ist ein Neugeborenes unterwegs, sollte man das seinem Haftpflichtversicherer mitteilen.
 
Manche Versicherer wie CosmosDirekt haben eine sogenannte "Kinder-Schadenklausel". Damit sind auch Schäden mitversichert, die Kinder unter 7 Jahren bzw. bis zu 10 Jahren verursachen. Der Versicherer zahlt in diesem Fall, ohne zu prüfen, ob die Aufsichtspflicht verletzt worden ist oder nicht. So bleiben weder die Eltern noch die Geschädigten auf den Kosten sitzen und das Verhältnis zum Nachbarn oder zu den Freunden bleibt unbelastet. Die Höhe des Schadenersatzes unterscheidet sich je nach Tarif. Im Basis-Tarif liegt sie meist bei bis zu 5.000 Euro.

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Keine Doppelversicherungen abschließen

Familien sollten ihre Versicherungen regelmäßig prüfen. Denn Paare bringen oft jeweils eine Single-Haftpflichtversicherung in die Beziehung mit und sind damit doppelt versichert. Dadurch können unnötige Kosten entstehen. Deshalb sollten sich auch unverheiratete Paare einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen und Single-Versicherungen kündigen. Das gleiche gilt auch für Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen.

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(Bildrechte: Flickr Play Enrico Strocchi CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten)

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