Klicke hier, um diese Seite auf Facebook zu sharen Klicke hier, um diese Seite auf Twitter zu sharen

Teilzeit soll sich wieder lohnen - Elterngeld Plus

Mit dem neuen "Eltergeld plus" wird die Familienplanung Werktätiger verbessert

Die Bundesregierung will mit "Elterngeld plus" die Förderung für Väter und Mütter erhöhen, die relativ schnell nach der Geburt wieder in den Job zurück wollen.

Bei der persönlichen Familienplanung von werktätigen Eltern sollte man sich bereits heute darauf einstellen:

Teilzeitarbeit in den ersten Lebensjahren eines Kindes soll sich künftig mehr lohnen. Dafür sorgt eine jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Änderung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes, die im Juli nächsten Jahres in Kraft treten soll.

Was ist neu bei Teilzeit und Elterngeld?

Bislang führt die Anrechnung von Arbeitseinkommen in der Zeit des Elterngeldbezuges zu einer deutlichen Verkürzung des Elterngeldes. Jeder Euro, den eine Mutter oder ein Vater in dieser Zeit verdienten, mindert bislang die Höhe des Elterngeldes.

Ab dem 1. Juli 2015 wird es - wenn es bei den vom Kabinett bereits verabschiedeten Plänen der Großen Koalition bleibt - zwei Varianten des Elterngeldes geben: Das "klassische" Elterngeld und das neue "Elterngeld plus". Eltern können sich dann zwischen den beiden Varianten frei entscheiden und diese auch miteinander kombinieren. So sehen es die Pläne von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor.

Das neue "Elterngeld plus" ist in erster Linie für Eltern interessant, die schon bald nach der Geburt ihres Kindes in eine Teilzeittätigkeit zurückkehren möchten. Diese Eltern können die bei der neu geschaffene Variante des Elterngeldes dann doppelt so lange wie bislang das herkömmliche Elterngeld beziehen - maximal 28 Monate (einschließlich der neuen sogenannten "Partner-Monate"). Das "Elterngeld plus" fällt in den einzelnen Bezugsmonaten zwar maximal halb so hoch aus wie das Elterngeld für ein Elternteil ohne Job. Es wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Unterm Strich wird damit die Aufnahme eines Teilzeitjobs relativ schnell nach der Geburt nicht mehr "bestraft".

Verbesserungenh für Väter und Alleinerziehende

Vätern soll künftig die stärkere Beteiligung an der Kindererziehung durch eine besondere Förderung der Teilzeit im Job schmackhaft gemacht werden. Wie bisher gilt: Wenn Väter in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes eine zweimonatige Auszeit vom Job nehmen, können sie in dieser Zeit auch künftig weiter Elterngeld erhalten. Das gilt natürlich auch umgekehrt für Mütter, wenn der Vater - was noch immer die Ausnahme ist - den zeitlich größten Teil der Erziehung übernimmt.

Neu ist künftig: Väter können ab Mitte nächsten Jahres vier Extra-Monate ("Partner-Monate") "Elterngeld plus" erhalten. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass nicht nur sie selbst, sondern auch die Mutter des Kindes mindestens vier Monate "am Stück" in Teilzeit tätig ist - und zwar mit einer wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 25 und 30 Stunden. Klar ist dabei: Väter haben (genau wie Mütter) ihrem Arbeitgeber gegenüber einen besonderen Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeitverkürzung - ob dieser Anspruch genau für diesen Arbeitszeitkorridor gilt, ist allerdings fraglich.

Auch alleinerziehende Elternteile sollen im Übrigen Anspruch auf die vier zusätzlichen "Partner-Monate" beim "Elterngeld plus" haben. Eine alleinerziehende Mutter kann damit das neue Elterngeld bis zum 28. Lebensmonat ihres Kindes beziehen.

Weiterhin sollen Eltern ab Mitte 2015 ihre Elternzeit flexibler nutzen können. Die Elternzeit umfasst nach wie vor drei Jahre. Künftig sollen Eltern zwei Jahre (bisher: ein Jahr) davon flexibel zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kinder nehmen können. In dieser Zeit können sie entweder im Job pausieren oder ihre Arbeitszeit verkürzen. Zudem brauchen sie für eine solche "Verschiebung" ihres Elterngeldanspruchs nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf keine Zustimmung ihres Arbeitgebers mehr. Dafür wurden die Anmeldefristen für die spätere Inanspruchnahme der Elternzeit verlängert. Die Mütter oder Väter müssen die "verschobene" Nutzung der Elternzeit künftig 13 (bislang: sieben) Wochen vor deren Beginn anmelden.

Um Arbeitgebern die Möglichkeit zu nehmen, Eltern während dieser Anmeldefrist zu kündigen, soll der Kündigungsschutz bei Inanspruchnahme der späten Elternzeit auf 14 Wochen verlängert werden.

(Quelle Bild: 4personaler.de)

Die Wunschfee empfiehlt weiter

Kommentare

Kommentieren

Experten

Fachleute, die Fragen beantworten und Informationen geben ... weiter

Leute finden

Finde Mamis, Papis & Familien in Deiner Umgebung ... weiter

Wunsch nicht dabei?

Alles, was Du Dir wünschst, ist möglich, lies nach ... weiter