Männer zur Taufe unerwünscht
Noch bis ins 19. Jahrhundert galt die Kindstaufe in einigen Teilen Deutschlands als Frauenfest bei dem es zum Teil skandalös zuging: Es wurde getanzt, gesungen und getrunken.
Männer waren vom Fest ausgeschlossen - sie wurden sogar von den Frauen "bestraft", wenn sie doch aufkreuzten. Dann wurde der arme Tropf bis spät in die Nacht mit ausgelassenen Späßen sowie Hohngesang verspottet.
Auch wenn die Tauffeier an sich ein großer Spaß für die Frauen im Dorf war, die Taufzeremonie selbst war im Mittelalter mit vielen Regeln verbunden: Einem ungetaufeten Kind blieb im Todesfall ein kirchliches Begräbnis ebenso verwehrt wie der Zugang zum Himmelsreich. Deswegen wurden die Embryos verstorbener Frauen sogar im Mutterleib getauft - ein Brauch, der erst 1767 verboten wurde.
Taufe - Reinwaschung von der Sünde
Jedes Kind war in den Augen der Kirche in Sünde gezeugt worden, deswegen blieb es bis zur Taufe ein "Sklave des Teufels". Bereits im Mittelalter galt das Sakrament der Taufe als Bekenntnis zum rechten Glauben. Der Säugling wurde als Sünder zur Taufe gebracht und erst nach der Zeremonie in die christliche Gemeinschaft aufgenommen. Da die Kinder bereits wenige Tage nach der Geburt getauft wurden, war das Taufwasser lauwarm, um dem Kind weder zu schaden, noch es zu erschrecken. Als Taufnamen wurden ausschließlich Namen christlicher Heiliger angenommen.
Während der Zeremonie wies der Pfarrer die anwesenden Eltern darauf hin, dass das Kind wegen Erstickungsgefahr nicht im elterlichen Bett schlafen dürfe. Es dürfe außerdem auf keinen Fall einer jüdischen oder häretischen Amme anvertraut werden.
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Taufpaten im Mittelalter
Taufpaten gab es ebenfalls schon: Sie bürgten für die katholische Erziehung des Täuflings: Taufpaten waren seit dem dem Beginn des 3. Jh. bekannt und wurden durch das Mainzer Konzil von 813 verbindlich gemacht. Die von der Kirche vorgeschriebene Anzahl von einem oder zwei Paten wurde aus materiellem Interesse meist weit überschritten.
Kirchlicher Lehre zufolge begründete die Patenschaft ein Verwandtschaftsverhältnis; das hatte zur Folge, dass Pate und Patin ein-und-desselben Täuflings nicht heiraten konnten – waren sie doch über diesen verwandt geworden. Wo sich eine derartige geistliche Verwandtschaft erst nachträglich erwies, wurde die Ehe für ungültig erklärt. Eine Patenschaft angetragen zu bekommen galt als Ehre. Die Patenschaft zu übernehmen, verpflichtete den Paten außer zu geistlichem Beistand zu bestimmten Gaben (Patengeschenken), stellte andererseits Gotteslohn in Aussicht.
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(Quelle Bild: Istockphoto)
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