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Finanzielle Unterstützung für Familien während der Covid19-Pandemie

Die Corona Pandemie, die uns alle fest im Griff hat, ist eine Herausforderung, nicht alleine für die Wirtschaft. Sondern auch für Familien und Alleinerziehende. Fast alle Gesellschaftsschichten sind von dieser Pandemie betroffen. Sei es der Arbeitsplatz, der plötzlich nicht mehr da ist oder die Problematik, die eigene Existenz in der Selbstständigkeit nicht mehr halten zu können.

Auch Familien leiden unter der aktuellen Lage. Dazu gehört unter anderem, dass Eltern die Schule ersetzten und auch den Kindergarten. Ein normaler Tagesablauf scheint in weite Ferne gerückt zu sein. Eltern fühlten sich lange Zeit allein gelassen und wollten finanzielle Unterstützung. Denn sind die Kinder zu Hause und können den normalen Alltag nicht mehr erleben, dann stehen weitere Kosten auf dem Plan.

Problematik Corona - was, das für Familien heißt

Familien sind in der Corona Pandemie ebenso stark betroffen wie alle anderen sozialen Gruppen. Vor allem aber die Kostenfrage hat die Eltern enorm belastet. Als Fallbeispiel kann man hier anführen, dass sehr viele Eltern nicht wussten, wie sie Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen dürfen und waren zusätzlich mit Sorgen zu den finanziellen Ausgaben belastetet.

Musste der Kita-Platz weiterhin beglichen werden, obwohl das Kind die Betreuung nicht nutzen konnte. Diese und weitere Fragen waren regelmäßig aus der Gesellschaft zu hören. In der Covid19 Pandemie haben sich Eltern nicht nur mit Kurzarbeit herumschlagen dürfen. Um jedoch genau diese Gesellschaftsschichten zu unterstützen, finden Eltern finanzielle Hilfe.

Elterngeld läuft aus - was kann ich selber tun?

Elterngeld kann bis zu drei Jahre gezahlt werden. In dieser Zeit geht die Mutter oder der Vater keiner Beschäftigung nach. Das Elterngeld ist nach Ablauf der eingereichten Zeit nicht mehr zur Verfügung, denn normalerweise besuchen Kinder dann die Kita und die Eltern haben die Möglichkeit, zum alten Arbeitgeber zurückzugehen. Nun kann es in diesem Fall jedoch zu einem Problem kommen, wenn man sich die aktuelle Lage der Corona Pandemie genauer ansieht.  

Besteht die Möglichkeit der Eingewöhnung in eine Kita nicht, weil es laut den Pandemievorschriften aktuell keine Gelegenheit dazu gibt, dann können Eltern den Beruf nicht wieder aufnehmen. In diesem Falle hat die Bundesregierung eine Verlängerung des Elterngeldes bewilligt. Mehr Informationen bekommt man bei der Elterngeldstelle.

Kinderbonus und Kinderzuschlag

Diese beiden Wörter prägen das Jahr 2020 und 2021.  Familien mit einem kleineren Einkommen haben die Möglichkeit, einen Kinderzuschlag in Höhe von 205 Euro zu bekommen. Dieser Zuschlag gilt für alle Kinder in dem Haushalt. Über die Höhe und die Zahlung entscheiden Stellen, die sich mit dem Thema Einkommen, Wohngeld und anderen wichtigen Faktoren befassen. 

Faktoren sind unter anderem die Wohnlage, die Anzahl der Familienmitglieder und das Einkommen. Der Kinderbonus wird wiederum jedem kindergeldberechtigtem Kind ausgezahlt. Für jedes Kind, welches im Jahr 2021 einen Anspruch auf Kindergeld hat, bekommt man 150 Euro ausgezahlt.

Betreuung zu Hause ist eine schwierige Situation

Die Systemrelevanz eines Berufes hat im Jahr 2020 viele Türen geöffnet. Darunter auch die Betreuung der Kinder in der Kindereinrichtung.  Besteht der Luxus einer Systemrelevanz nicht und schließen die Kitas aufgrund von Corona, dann wird es problematisch für Eltern und Angehörige. Sollten nicht gerade Oma und Opa aufpassen können, dann muss einer der Elternteile zu Hause bleiben.

Doch wer zahlt diese Ausfälle? Fragen, die man sich als Elternteil mit Sicherheit bereits stellen durfte. Auch hier kann man eine finanzielle Entlastung und Lösung finden. Elternteile haben bis zu 30 Tage Kranktage als Anspruch, wenn es um die Betreuung der Kinder geht. Das heißt, Sie als Elternteil können im Jahr bis zu 30 Tage Kinderkrankentage nutzen. Bei mehreren Kindern haben Elternteile bis zu maximal 65 Tage Anspruch.

Alleinerziehende Eltern haben bei einem Kind bis zu 60 Tage Anspruch und bei mehreren Kindern bis zu 130 Tage maximal. An den Kinderkrankentagen, die Sie auch zu Betreuung nutzen können, müssen Sie nicht arbeiten.  Als Lohnausgleich können Sie das Kinderkrankengeld nutzen. Dieses ist bei der Krankenkasse zu beantragen. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt im Normalfall 90 % des Nettoarbeitslohnes. Die Anträge für solche Zahlungen kann man bei der Krankenkasse finden.

Anzuwenden sind diese Krankentage für Kinder, wenn das Kind krank ist, dass Kind gesund ist, aber zu Hause eine Betreuung stattfinden muss, weil die Kita geschlossen hat.  Ebenfalls anzuwenden sind diese Tage, wenn die Behörden den Zugang zur Kita untersagen.

Hinweis: Sollten Sie selbstständig sein, dann erhalten Sie in diesem Fall eine Entschädigung für den Verdienstausfall.

Infektionsschutzgesetz bestätigt Entschädigung

Das neue Infektionsschutzgesetz gibt viele Dinge an, darunter auch die Entschädigung bei Verdienstausfall.  Müssen Sie als berufstätiges Elternteil oder als Selbstständiger Ihr Kind zu Hause betreuen, dann haben Sie nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung.  Diese Regelung hat nichts mit dem Versicherungstypen zu tun.

Achten Sie darauf, dass die Entschädigung für den Verdienstausfall und Kinderkrankengeld nicht gleichzeitig zu zahlen sind.  Diese Entschädigung soll Sie vor übermäßigen finanziellen Schwierigkeiten bewahren, wenn Sie wirklich nicht normal den Arbeitsalltag umsetzen können.

Die Summe der Entschädigung beträgt 67 % des Nettoeinkommens, kann jedoch maximal 2016 Euro / Monat betragen.  Die Auszahlung ist auf maximal 10 Wochen pro Elternteil beschränkt.

Weitere hilfreiche Maßnahmen zur Unterstützung

Welche weiteren Maßnahmen kann man finden und erhalten. Zum einem gibt es die Regelung, dass Elternbeiträge in den Kindertagesstätten zurückgezahlt werden, wenn Eltern, die Kinder nicht bringen können. Dafür sind jedoch Länder und Kommunen zuständig. Die Lohnfortzahlung ist eine weitere Möglichkeit, eine finanzielle Entlastung zu erfahren.

Dabei muss jedoch immer die Voraussetzung gewährleistet sein, dass wirklich keine andere Form der Betreuung ermöglicht werden konnte. Entlastungsbeiträge für Eltern die alleinerziehend sind, wäre eine zusätzliche Maßnahme. Diese bezieht sich auf eine maximale Höhe von 4000 Euro. Denn gerade Elternteile, die allein sind, stehen wegen der Pandemie unter einer enormen Belastung.

Zum Schluss darf auch das Kurzarbeitergeld mit erwähnt werden. Wer in Kurzarbeit beschäftigt ist, kann dieses Geld nutzen, um finanzielle Entlastung zu erfahren. Zu beantragen ist es bei der Agentur für Arbeit.  Als Elternteil haben Sie also in diesem Fall verschiedene Möglichkeiten, sich finanzielle Unterstützung zu holen.

 

Quelle Bild: Pixabay / Peter Stanic

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