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Elterngeld Plus ab Januar 2015 nun Gesetz

Neuregelungen erleichtern die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeit

Der Bundestag hat heute (Freitag) in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Mit den Neuregelungen soll es für Mütter und Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem wird die Elternzeit flexibler gestaltet. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

"Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist der Wunsch vieler Eltern, dem wir nachkommen," sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und  Jugend, Manuela Schwesig. "Wir gehen damit neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit," so Schwesig weiter.

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung. Der Bedarf besteht: laut einer Allensbach-Umfrage befürworten 58 Prozent der Eltern das ElterngeldPlus. Bei den Eltern mit Kindern unter 3 Jahren sind es sogar 67 Prozent.

Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.

Was bedeutet der Partnerschaftsbonus?

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.

Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. In Zukunft wird für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag nach Paragraph 24b EStG angeknüpft, damit sie von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können.

Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 01. Januar 2015 in Kraft treten. Für das Elterngeld stehen pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1.000 Euro, werden 65 bzw. 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher.

(Quelle Text/Bild: bmfsfj.de/wunschfee)

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