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Boni für den Nachwuchs: Informatives zu Krankenkassen & staatlicher Finanzhilfe

Familien mit Kindern können sich auch 2021 finanzielle Unterstützung sichern. Während viele Krankenkassen das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Versicherten mit einem Bonusprogramm belohnen, greift die Bundesregierung Eltern während der Corona-Pandemie mit dem Kinderbonus unter die Arme. Wir informieren über wesentliche Fakten.

Boni als Gesundheitsförderung der Jüngsten

Der Grundstein für ein langes und gesundes Leben wird bereits im Kindesalter gelegt. Eine ausgewogene Ernährung, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und sportliche Aktivitäten sind nur wenige Beispiele der gezielten Gesundheitsförderung. Um Versicherte zu einer entsprechenden Lebensweise zu motivieren, bieten viele gesetzliche Krankenversicherungen Bonusprogramme an – auch für Kinder und Jugendliche. Schließlich sollen sie sich von klein auf einen gesunden Lebensstil aneignen, der wiederum teuren Erkrankungen vorbeugt:

  • Mit der Teilnahme an den Programmen kann der Nachwuchs beispielsweise Punkte sammeln, wenn er Zahnvorsorgetermine wahrnimmt, Gesundheitskurse besucht oder Sportabzeichen absolviert.
  • Teilweise wird darüber hinaus die Suchtprävention gefördert. Sie soll die Jugend unter anderem über einen verantwortungsbewussten Konsum von Alkohol aufklären und das Risiko von Abhängigkeiten minimieren.
  • Die gesammelten Punkte lassen sich in der Regel für zusätzliche Leistungen beanspruchen. Aber auch Sachprämien wie Kinderspielzeug sowie Geldprämien sind bei vielen Versicherern gängig.

Einige Krankenkassen berücksichtigen in ihren Punktesystemen auch Babys und unterstützen Eltern mit individuellen Extras. Darunter die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, die im Rahmen ihres Kinderbonusprogramms (siehe hier) einen Baby Bonus von bis zu 100 Euro gewährt. Als eine der Voraussetzungen nennt die familienfreundliche Krankenversicherung die Teilnahme an den Vorsorgeterminen U1 bis U6.

Diese wichtigen Untersuchungen finden innerhalb des ersten Lebensjahres statt und dienen der Früherkennung von Entwicklungsverzögerungen und Auffälligkeiten. Je nach Versicherungsgesellschaft können zudem Nachweise über die Schwangerschaftsvorsorge, Impfungen zur Grundimmunisierung und Früherkennungsuntersuchungen für einen Baby Bonus erforderlich sein.

Empfehlung: Da Bonussysteme freiwillig sind, kann jede Krankenversicherung die Rahmenbedingungen (z. B. Altersstufen, Maßnahmen, Prämien) unabhängig festlegen. Der Umfang der Boni für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten schwankt deshalb. Ein Vergleich erleichtert die Auswahl bedarfsgerechter Angebote.

Der Kinderbonus als Entlastung in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie belastet viele Familien mit Kindern stark. Nicht nur die psychischen Herausforderungen, die mit der sozialen Isolation im Lockdown einhergehen, sorgen für Kummer. Viele leiden unter erheblichen Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit oder gar Jobverlust und müssen mit deutlich weniger Geld auskommen.

Um die Folgen der Krise einzudämmen, unterstützt die Bundesregierung Familien mit verschiedenen Finanzhilfen. Dank des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes erhalten Familien für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro. Dieser muss im Großteil der Fälle nicht beantragt werden. Stattdessen wird die staatliche Finanzspritze von den zuständigen Familienkassen automatisch überwiesen.

Anspruch, Auszahlung und steuerliche Behandlung

Besteht bereits im Mai Kindergeldanspruch, wird der Kinderbonus im gleichen Monat ausgezahlt. Laut Hinweisen auf der Internetpräsenz der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus) erfolgt die Auszahlung separat „wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung“. Bei Babys, die im Laufe 2021 geboren werden, löst ein Kindergeldantrag die Auszahlung der Kinderboni automatisch aus.

Weitere Informationen im Überblick:

  • Jedes Kind mit mindestens einem Monat Kindergeldanspruch im Jahr 2021 erhält den Kinderbonus in voller Höhe – egal, ob dessen Eltern getrennt oder zusammenleben.
  • Der Bonus für Kinder ist kein steuerpflichtiges Einkommen, wird jedoch auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Deshalb profitieren vorwiegend Erziehungsberechtigte mit mittlerem und geringem Einkommen.
  • Bei getrenntlebenden Erziehungsberechtigten erhalten die Alleinerziehenden die Auszahlung, die auch das Kindergeld beziehen.
  • Auf einen Unterhaltsvorschuss wird der einmalige Bonus nicht angerechnet.

 

Kinder, die bei Pflegeeltern, in Jugendhilfeeinrichtungen oder Kinderheimen leben, haben gleichermaßen Anspruch auf den Kinderbonus. Beziehen Kinder ihr Kindergeld direkt, wird der Kinderbonus auch an sie überwiesen. Ansonsten wird er dem Konto der Kindergeldberechtigten gutgeschrieben, was sowohl Mütter und Väter als auch Großeltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern sowie Jugendämter sein können.

 

Quelle Bild: AdobeStock / Picture by JOGI

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